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Sign the petition, please!

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Die Kolleg*innen vom ver.di-Aktivenkreis bei Concentrix in Münster haben eine Online-Petition gestartet. Sie fordern einen Inflationsausgleich von 1000 Euro für alle Concentrix Deutschland Beschäftigten . Wir schließen uns dieser Forderung an und dokumentieren hier den Text ihrer Petition:   " Als ver.di Betriebsgruppe bei Concentrix in Münster sind wir Zeugen der Ungerechtigkeit, die unseren Kollegen widerfährt. Trotz der Tatsache, dass Concentrix Milliarden Euro für den Kauf von Webhelp ausgeben konnte und über 50 Millionen Dollar an Dividenden ausschütten kann, weigert sich das Unternehmen standhaft, faire Löhne zu zahlen und seine soziale Verantwortung gegenüber seinen Mitarbeitern anzuerkennen. Die Callcenter-Branche beutet ihre Beschäftigten mit Mindestlöhnen aus und erwirtschaftet dabei Milliardenumsätze ohne Rücksicht auf die prekäre Situation ihrer Mitarbeitenden zu nehmen. Unsere Forderung ist einfach: Anstatt der avisierten Einmalzahlung des Arbeitgebers

Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass? - Der ver.di-Mitgliedsbeitrag

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Bei Betriebsversammlungen wird immer wieder argumentiert, der ver.di-Mitgliedsbeitrag sei zu hoch, deshalb sei der Organisationsgrad in der Belegschaft so niedrig. Für Beschäftigte im Niedriglohnsektor solle es daher einen niedrigeren Beitrag geben. 1% vom Bruttolohn ist fair, für alle gleich und steuerlich absetzbar. Warum sollte denn ein nach Gehaltsgruppen gestaffeltes System gerechter sein als 1% für alle? Wer mehr verdient, zahlt entsprechend auch mehr. Jeder nach seinen Möglichkeiten. Deshalb gibt es einen ermäßigten Beitrag von 0,5% der Brutooeinnahmen nur für alle, die überhaupt kein Erwerbseinkommen haben, wie z.B. Erwerbslose und Rentner*innen. Egal wieviel jemand in die Kasse der Solidargemeinschaft ver.di einzahlt - er/sie kann dafür 100% der angebotenen Leistungen nutzen. Eine Gewerkschaft ist kein Unternehmen, dass seine Ware für neue Kunden zum Schnupperpreis anbieten kann. Solidarität hat ihren Preis, ist aber keine Ware. Natürlich kann man eine ver.di-Mitgliedschaf

Concentrix + Webhelp

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Kolleg*innen haben uns gefragt, was denn in dem Brief steht, den ver.di an die Geschäftsleitungen von Webhelp und Concentix, sowie Big Boss  Christopher Caldwell geschrieben hat. Das wollen wir euch nicht vorenthalten. Obwohl die Entscheidungsträger es nicht für nötig gehalten haben, zu antworten und auf ein Gesprächsangebot bisher nicht eingegangen sind. Solange die Zahl der Gewerkschaftsmitglieder im Unternehmen gering ist, meint man in den Chefetagen wohl, man könne uns problemlos ignorieren. Hier ein Auszug aus dem ver.di-Brief:  " Aus gutem Grund besteht bei den Beschäftigten sowohl bei Concentrix wie auch bei Webhelp ein erhebliches Misstrauen zur zukünftigen Entwicklung der Arbeitsplätze. In Berlin beispielsweise hat Concentrix zwei Standorte. Hinzu kommt nun der Standort von Webhelp. Bei Concentrix in Münster liegt der Standort von Webhelp in Hamm nur in 30 km Entfernung. Da ist die Frage berechtigt, werden alle Standorte bleiben? Wir haben mit unseren Erfahrungen aus de

Webhelp + Concentrix = ?

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Die stark fragmentierte Callcenter-Branche steht unter Konsolidierungsdruck . Das Betreiben von Callcentern ist personalintensiv und teuer. Zudem verlangen die Auftraggeber zusehends große und global agierende Anbieter. Also schlucken große Fische immer wieder die kleineren. So will das französische Unternehmen Teleperformance den Customer-Service-Dienstleister Majorel übernehmen. Die Ströer Mediengruppe mit ihrer Callcenter-Marke Avedo übernimmt acht Standorte der insolventen tricontes360 Gruppe ganz oder in Teilen. Und nun kauft Concentrix Webhelp für 4,8 Milliarden US-Dollar. Geplant ist eine Fusion beider Unternehmen, um die Kräfte zu bündeln, das Wachstum zu beschleunigen und die globale Marktführerschaft anzustreben. Beide Unternehmen könnten mit einem Gesamtumsatz von 7,663 Milliarden Euro den konkurrierenden Branchenführer Teleperformance übertrumpfen. Das Management erklärte dazu: " Die Transaktion wird den Arbeitnehmervertretungen zur Information und Konsultation

12 Euro Mindestlohn ist die Anstandsgrenze, aber nicht armutsfest!

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Es ist soweit: Seit dem 1. Oktober gilt 12 Euro als neuer Mindestlohn . Auch bei Webhelp. Eine deutliche Verbesserung gerade in der Callcenter-Branche. Aber selbstverständlich ist unsere Arbeit mehr wert als das gesetzliche Minimum! Ein Grund zum feiern? Klar, denn es zeigt. dass gewerkschaftlicher Druck langfristig wirkt. Und zwar für alle Arbeitnehmer*innen. Auch Nicht-Gewerkschaftsmitglieder profitieren davon. Gern geschehen! 😏     Allerdings mischen sich in die Freude auch etliche Sorgen. Denn Inflation, steigende Lebensmittelpreise und hohe Energiekosten fressen bereits jetzt die politisch durchgesetzte Lohnerhöhung wieder auf. Und ein Mindestlohn von 12 Euro schützt weder Beschäftigte vor Armut, noch schützt er später vor Altersarmut . Bereits 2018 teilte das Bundesarbeitsministerium mit, dass für einen Lohn, der Alterarmut vermeidet 12,63 Euro Stundenlohn notwendig wären. Heute läge diese Lohngrenze bestimmt noch höher.   12 Euro Mindestlohn sind auch noch lange nicht das End

Inflationsausgleich für Webhelper*innen?

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Enorme Preissteigerungen bei Lebensmitteln und Energiekosten bringen viele Webhelp-Mitarbeiter*innen an die Grenzen ihrer finanziellen Belastbarkeit. Gerade Mitarbeiter*innen im Home-Office müssen steigende Kosten für Energie alleine schultern, da Webhelp als Arbeitgeber kein Interesse an einer Mehraufwandspauschale zeigt. Einen Zuschlag erhalten nur Mitarbeiter*innen, die einen reinen Home-Office-Arbeitsvertrag, also keinen Anspruch auf einen Arbeitsplatz am Standort, haben. Mit dem 3. Entlastungspaket hat die Bundesregierung jetzt die Möglichkeit einer steuerfreien Einmalzahlung bis zu 3000 Euro ins Spiel gebracht. Bundeskanzler Scholz erklärte auf einer Pressekonferenz am 4. September 2022 :  " Wenn Arbeitgeber ihren Beschäftigten wegen der gegenwärtigen Entwicklung zusätzlich zu den normalen Einkommen eine Zahlung leisten, um mit der Inflation und den gestiegenen Preisen umgehen zu können, dann soll sie bis zur Summe von 3000 Euro steuer- und abgabenfrei sein. Wenn das also

SBV-Wahl 2022

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Vom 1.10. - 30.11. 2022 finden, wie alle vier Jahre, die Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung statt. Auch bei Webhelp. Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist die unabhängige Interessenvertretung von Mitarbeiter*innen mit Behinderungen und Menschen, die von Behinderung bedroht sind . Darum ist sie ein besonders wichtiger Bestandteil der betrieblichen Mitbestimmung. SBV-Mitglieder wachen u.a. über die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften durch den Arbeitgeber oder nehmen Anregungen und Beschwerden entgegen. Sie helfen bei Anträgen und entscheiden mit bei der behindertengerechten Ausstattung von Arbeitsplätzen. Während ihrer Tätigkeit sind sie bezahlt freigestellt. Ähnlich wie für Betriebsräte, gilt für sie ein besonderer Kündigungsschutz . SBV-Mitglieder nehmen beratend an Sitzungen des Betriebsrats teil, sind dort aber nicht stimmberechtigt.   So wird die SBV gewählt: Als ver.di-Betriebsgruppe begrüßen wir natürlich eine Kandidatur von ver.di-Mitgliedern. Denn sie können das ges

Let's talk about ver.di

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Liebe Webhelp-Kolleg*innen, Unser ver.di-Chat in MS Teams wurde ins Leben gerufen, um mit Euch zusammen eine konstruktive Diskussion anzustossen. Wir wollen gemeinsam mit Euch unsere Arbeitsbedingungen verbessern. Das geht nur durch einen freien Meinungsaustausch zwischen Webhelper*innen aller Projekte, in dem jede/r seine Kritikpunkte, Anregungen und Vorstellungen einbringen kann. Daneben gibt es speziell für ver.di-Mitglieder einen externen SIGNAL-Chat. Dort vernetzt sich die ver.di-Betriebsgruppe, debattiert über gewerkschaftliche Themen, Strategien und inhaltliche Schwerpunkte. Ver.di-Mitglieder, die sich gewerkschaftlich engagieren und aktiv am Meinungsbildungsprozess der Betriebsgruppe teilnehmen möchten, sind herzlich eingeladen! Die Messenger-Software SIGNAL muss man zunächst auf seinem Handy installieren. Es gibt darüber hinaus auch eine Desktop-Version. Wer Interesse hat, schickt einfach eine kurze Nachricht per Mail an verdi-webhelp[at]e-mail.de oder intern über MS Teams. F

Zankapfel Rüstzeit

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Am Standort Berlin-Moabit werden von Webhelp 5 Minuten Rüstzeit bezahlt . Für Kolleg*innen im Home-Office dauert es aber deutlich länger. Beim Hochfahren des Arbeitsrechners, dem Starten aller Tools und den Anmeldungen vergeht mehr Zeit im Home-Office als am Standort. Das sind vom ersten Knopfdruck bis zur Dienstbereitschaft etwa 8 Minuten . Das Problem ist Standortleitung und Betriebsrat seit Beginn des Home-Office im März 2020 bekannt. Es wurde mehrfach auf Betriebsversammlungen angesprochen. Aber wir bekommen nur Vertröstungen zu hören und scheinbar soll eine Lösung auf die lange Bank geschoben werden. Dabei ist die Rechtslage ziemlich klar. Im Jahre 2016 hat ein Callcenter-Mitarbeiter gegen seinen Arbeitgeber geklagt, der ebenso unwillig war, die Rüstzeit zu bezahlen. Das Arbeitsgericht Magdeburg gab dem Kläger Recht und führte aus: " Auch systembedingte Arbeitsvorbereitungszeiten, wie die Versetzung des Arbeitsplatzcomputers in einen Zustand, der die Aufnahme der geschuld

Ein etwas anderer Blick zurück

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Als Reaktion auf das Interview vom 14.02.2022 haben wir die Zuschrift einer Kollegin erhalten. Wir veröffentlichen diese hier, mit ihrer Zustimmung natürlich, als subjektiv gefärbten Erinnerungsbericht: Betriebsräte sind schon wichtig, damit Chefchen nicht machen kann was er/sie will. Drum sind Betriebsräte nicht beliebt beim Overhead. Auch wenn man bei webhelp immer wieder gern was anderes behauptet. Ich erinnere mich noch gut an das Hickhack im Vorfeld der BR-Wahl 2021. Ich weiss zwar nicht was da so im Hintergrund gelaufen ist, aber ich hätte nicht mit den Leuten im Wahlvorstand tauschen wollen. Ich hatte fast bißchen Mitleid. Da sass ja sogar ein Projektleiter mit drin. Trotzdem wurde von oben übelst bei Betriebsversammlungen auf den Wahlvorstand eingeprügelt. Die Vorbereitung der Wahl ging der Standortleitung wohl nicht schnell genug. Besser heute als morgen wählen. Fand ich doch etwas strange. Klar hat es lange gedauert. Na und? Gut Ding will Weile haben, heißt es doch. Gerade w

Von Haus zu Haus

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Mit freundlicher Genehmigung der Mitgliederzeitung ver.di publik veröffentlichen wir hier ein Interview zur BR-Wahl 2021 aus der aktuellen Ausgabe 01/2022: "Bei Webhelp in Berlin musste bereits im vergangenen Frühjahr ein neuer Betriebsrat gewählt werden. Dennis Brunke hat ein paar Tipps, worauf man achten sollte, etwa wenn die Belegschaft überwiegend im Homeoffice ist. Dennis Brunke arbeitet bei Webhelp, einem international tätigen Callcenter-Unternehmen mit konzernweit knapp 4.000 Beschäftigten. Die Aufträge kommen unter anderem von großen Telekommunikationsunternehmen, Essenslieferanten, Paketdiensten oder Stromanbietern. Er ist seit zehn Jahren an einem der drei Standorte des Konzerns im Berliner Raum Mitglied des Betriebsrats. Zurzeit arbeiten 208 Beschäftigte an seinem Standort, in der Webhelp Deutschland GmbH sind es etwa 1.500. Am 30. März 2021 musste außerplanmäßig ein neuer Betriebsrat gewählt werden, da die Belegschaft dort seit der letzten Wahl um mehr als die Hälfte

Microsoft 365 - bequem und risikofrei?

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Bei Webhelp läuft die interne E-Mail-Kommunikation spätestens seit Ende 2016 über MS 365. Mit Beginn der Covid-19 Pandemie 2020 wurde, gerade auch im Hinblick auf das Homeoffice, MS Teams als verbindliches Kommunikationstool eingeführt. Die gesamte interne Kommunikation zwischen Overhead, Agents, Betriebsräten läuft also seit langem über MS 365. Microsoft 365 bietet zweifellos Tools, die schnelle, leicht bedienbare Möglichkeiten für Text-Chats und Videokonferenzen bereitstellen. Aber ist die Kommunikation im Hinblick auf den Datenschutz tatsächlich sicher? Hier sind Zweifel angebracht und naive Sorglosigkeit fehl am Platze. Unbestritten unterliegt die Einführung einer Software, " die prinzipiell auch Leistung und Verhalten der Beschäftigten überwachen kann " dem Mitbestimmungsrecht von Betriebsräten . Denn dieses System erfasst in bestimmten Modulen Nutzungsverhalten und -zeiten und es lassen sich damit vom Arbeitgeber Nutzungsanalysen erstellen. Von Datenschützern wird die c

Herzlichen Glückwunsch zur kommenden Mindestlohnerhöhung

Endlich haben wir alle Klarheit. Laut Gesetzesentwurf des Bundesarbeitsministeriums soll der Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro angehoben werden. Dazu beglückwünschen wir alle Webhelper*innen im gesamten Bundesgebiet und natürlich auch uns selbst. In diesem Zusammenhang wollen wir daran erinnern, dass der Weg zum Mindestlohn ein langer, gewerkschaftlicher Kampf war. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di kämpfte seit 2006 für einen Mindestlohn. Erst 2015 konnte diese Forderung auch gesetzlich verankert werden. Allerdings damals schon auf einem viel zu niedrigen Niveau. Auch die folgenden Erhöhungsschritte konnten bisher nichts daran ändern, dass der Mindestlohn im Grunde ein Armutslohn ist. Dass nun endlich ein Sprung auf 12 Euro gewagt werden soll, ist vor allem auch der Erfolg von stetigem, gewerkschaftlichem Druck auf die Politik. Wer ab dem 1. Oktober mehr Geld in der Tasche hat, verdankt dies also nicht dem guten Willen oder der Einsicht von Arbeitgebern, sond

Wer mal muss, der darf!

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Quizfrage : In der ersten und letzten Arbeitsstunde darf man keine Pause nehmen. Mythos oder (arbeitsrechtlich gesicherte) Wahrheit? Für den Status Bildschirmunterbrechung (BSU) trifft dies laut BV Bildschirmunterbrechung zu. Wobei BSU streng genommen keine Pause ist, sondern eine " bezahlte Erholungszeit von 5 Minuten je (geleisteter) Arbeitsstunde ".  Und wie ist es mit dem Gang auf die Toilette? Auch der Gang zur Toilette ist keine Pause, sondern eine kurzzeitige Arbeitsunterbrechung wie z.B. Wasser holen. Gesetzliche Regelungen gibt es hierzu nicht. Aber es handelt sich, um ein allgemein menschliches Grundbedürfnis und jede Einschränkung wäre ein Verstoss gegen die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter*innen. Daher ist es auch nicht möglich Anzahl oder die zulässige Dauer der Toilettengänge über eine Betriebsvereinbarung zu regeln. Einen durchschnittlichen Zeitrahmen des Toilettenbesuchs festlegen zu wollen, wäre absurd. Auch wie oft Beschäftigte am Tag müssen, lässt s

Mit Verint Speech Analytics in die schöne, neue Webhelp-Welt?

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Dankenswerterweise hat der Betriebsrat Berlin-Moabit vor kurzem, intern eine Duldungsvereinbarung des Webhelp-Gesamtbetriebsrats (GBR) veröffentlicht. Wir empfehlen euch die aufmerksame Lektüre im Intranet ! Für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.03.2022 duldet der GBR vorerst den Einsatz der Software Verint Speech Analytics zur Auswertung unserer Gespräche. Dabei werden unsere Voice Files in Text umgewandelt und können so automatisiert vom Auftraggeber nach bestimmten Begriffen durchsucht werden. Das aufwändige, manuelle Abhören und Auswerten von Stichproben entfällt. Das erledigt nun Künstliche Intelligenz (KI). Verint wirbt damit, bis zu 100% aller Gespräche transkribieren und analysieren zu können. So kann " festgestellt werden, ob beispielsweise eine vertriebliche Ansprache erfolgt ist, die Authentifizierung gemäß Arbeitsanweisungen durchgeführt wurde, ob Self-Service-Lösungen empfohlen wurden etc. " heisst es in einer Nebenvereinbarung zwischen Webhelp und dem Auftraggeber

Who rules the CosmoComUniverse?

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Seit dem 30.05.2012 wird in unserem Unternehmen mit der CCU als zentralem Steuerinstrument in der Telefonie gearbeitet. Dieses Tool ist Eigentum des Auftraggebers und wird an allen Standorten genutzt, die für diesen Auftraggeber arbeiten. Wir telefonieren darüber, leiten Kunden per Postrouting weiter, starten SAS-Aufzeichnungen etc. In der CosmoCom werden die Rohdaten unserer gesamten täglichen Arbeit erfasst und z.B. ins Webhelp-interne Zeiterfassungssystem InVision übertragen. Aber natürlich werden über die CosmoCom auch unsere Gespräche zur "Qualitätskontrolle" vom Auftraggeber aufgezeichnet und ausgewertet. Im Jahre 2012 hat der damalige Betriebsrat mit dem Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung zum Einsatz der CosmoCom geschlossen. Viele werden diese Vereinbarung nicht mehr oder noch nicht kennen, darum dokumentieren wir sie hier in anonymisierter Form: In § 6 ist geregelt, wer auf unsere personenbezogenen Daten aus der CCU zugreifen darf: die Projektleitung, Coaches, Tra

Homeoffice - Fluch und Segen (Teil 1)

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Die Trennung von Arbeit und Privatleben ist ein Ergebnis der industriellen Revolution. Zuvor war die Einheit von Haushalt und Gewerbe der Normalfall. Auch nach der Industrialisierung hielt sich Heimarbeit noch bis in die 50er Jahre als eigene Erwerbsform. Besonders in der Bekleidungs- und Textilindustrie, einer Domäne von Frauenerwerbsarbeit. Konnten die Gewerkschaften für die Industriearbeiterschaft in Großbetrieben zahlreiche Verbesserungen durchsetzen, so galt dies nicht für die sozial isolierten Heimarbeiterinnen. Hier war gewerkschaftliche Organisation fast unmöglich, daher herrschte uneingeschränkt das Gesetz von Angebot und Nachfrage. Erst 1951 wurde ein Heimarbeitsgesetz verabschiedet, das wirtschaftliche und soziale Mindeststandards festlegte. Danach rechnete sich das Geschäftsmodell Heimarbeit für Arbeitgeber nicht mehr und verschwand zunehmend, kehrte aber ab den 80er Jahren als Telearbeit wieder zurück. Kehrt die Heimarbeit also im Gewand des Homeoffice zurück? Nein. Für Mi

Mit Resilienz Trainings zur guten Arbeit?

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Am 18.11.2021 teilte Webhelp mit, dass die Umfrage im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen erfolgreich beendet wurde. Mit einer Teilnahmequote von 32%! Eine derart niedrige Beteiligung ist sehr schade und schwächt eventuell die Aussagekraft des Ergebnisses. Wir hatten in diesem Blog Anfang November zur Teilnahme aufgerufen , trotz mancher Vorbehalte. Der Betriebsrat hat geschwiegen und nicht versucht, öffentlich zur Teilnahme zu motivieren. Das erstaunt, denn es geht hier um das wichtige Thema Gesundheitsschutz und seit langem hören wir auf Betriebsversammlungen Begriffe wie " Gefährdungsbeurteilung " und " Regelkreislauf ". Der Betriebsrat besitzt ein Initiativrecht, mit dem er die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung verlangen kann. Er hat weitreichende Einfluss- und Mitbestimmungsrechte bei der Vorgehensweise (Auswahl des Kooperationspartners, Konzeption, Methoden, Beurteilungsschwerpunkte etc.) und der Durchführung. Von Anfang bis Ende h

Übrigens...

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Eine Lohnabrechnung in elektronischer Form via Online-Portal spart Portokosten, Druckertinte und Verwaltungsaufwand. Alles der Umwelt zuliebe, oder? Aber genügt das den gesetzlichen Vorgaben? § 108 Gewerbeordnung schreibt vor, dass jedem Arbeitnehmer " eine Abrechnung in Textform zu erteilen " ist. Mit dieser Frage hat sich unlängst das Landesarbeitsgericht Hamm (NRW) beschäftigt und kam zu folgendem Urteil :  Durch das bloße Zuverfügungstellen der Lohnabrechnung in einem passwortgeschützten Online-Portal, kommen Arbeitgeber keineswegs ausreichend ihrer Pflicht nach, eine Abrechnung in Textform zu erteilen. Vielmehr müsse der Arbeitnehmer sich mit der elektronischen Übermittlung zuvor ausdrücklich oder konkludent einverstanden erklären . Es bleibt abzuwarten, ob der beklagte Arbeitgeber Revision gegen dieses Urteil beim Bundesarbeitsgericht einlegen wird. Das Landesarbeitsgericht Hamm hat eine Revision zumindest zugelassen " wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtss

Wir sind alle auch Kund*innen!

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© Gerd Altmann/ pixabay  Heute tritt eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG)   in Kraft. Wir telefonieren zwar für Telekommunikationsanbieter, aber wir sind auch deren Kund*innen. Wenn also Verbraucher*innenrechte gestärkt werden, dann profitieren nicht nur unsere Kund*innen, sondern auch wir selbst.  Die neuen Regelungen gelten für alle Internet-, Festnetz- und Mobilfunkverträge, sowohl für Bestandskund*innen als auch für Neukund*innen. Die Gesetzesnovelle ist sehr umfangreich, darum greifen wir nur einige wichtige Punkte heraus: - Verträge, die am Telefon geschlossen werden, müssen dem Kunden in Textform übermittelt werden. Erst wenn der Kunde der schriftlichen Zusammenfassung zustimmt, wird der Vertrag wirksam. Wir kennen alle Fälle, wo ahnungslosen Kund*innen am Telefon teure Verträge untergeschoben wurden. Damit ist jetzt hoffentlich Schluss! - Anbieter müssen ihre Kund*innen jährlich über längst günstigere Konditionen für ihren Vertrag aktiv informieren. Für Bestasndsk