12 Euro Mindestlohn ist die Anstandsgrenze, aber nicht armutsfest!

Es ist soweit: Seit dem 1. Oktober gilt 12 Euro als neuer Mindestlohn. Auch bei Webhelp. Eine deutliche Verbesserung gerade in der Callcenter-Branche. Aber selbstverständlich ist unsere Arbeit mehr wert als das gesetzliche Minimum!

Ein Grund zum feiern? Klar, denn es zeigt. dass gewerkschaftlicher Druck langfristig wirkt. Und zwar für alle Arbeitnehmer*innen. Auch Nicht-Gewerkschaftsmitglieder profitieren davon.

Gern geschehen! 😏

 
 
Allerdings mischen sich in die Freude auch etliche Sorgen. Denn Inflation, steigende Lebensmittelpreise und hohe Energiekosten fressen bereits jetzt die politisch durchgesetzte Lohnerhöhung wieder auf. Und ein Mindestlohn von 12 Euro schützt weder Beschäftigte vor Armut, noch schützt er später vor Altersarmut. Bereits 2018 teilte das Bundesarbeitsministerium mit, dass für einen Lohn, der Alterarmut vermeidet 12,63 Euro Stundenlohn notwendig wären. Heute läge diese Lohngrenze bestimmt noch höher.
 
12 Euro Mindestlohn sind auch noch lange nicht das Ende des Weges. Nun ist wieder die Mindestlohnkommission in der Verantwortung und wird bis zum 30. Juni 2023 über den nächsten Erhöhungsschritt zum 1.Januar 2024 beraten.
 
Immerhin ist es aber still geworden, um die Klagedrohungen der Arbeitgeberseite gegen die Mindestlohnerhöhung. Es war wohl nur Theaterdonner, ein Versuch die Ampel-Koalition von ihrem Vorhaben abzubringen. Auch der Customer Service & Call Center Verband Deutschland. (CCV) hatte sich in seiner Stellungnahme kritisch geäüßert.

Über die Einhaltung des Mindestlohngesetzes bei Webhelp wachen übrigens Betriebsräte. Sie können die Durchsetzung des Gesetzes prüfen und Lohn- und Gehaltslisten sämtlicher Arbeitnehme*innen vom Arbeitgeber anfordern. Bei Verstößen gegen das Mindestlohngesetz ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Bundeszollverwaltung als Kontrollinstanz zuständig.
Zahlt der Arbeitgeber zu wenig, müssen Arbeitnehmer*innen ihren Anspruch aber individuell über das Arbeitsgericht einklagen. Gewerkschaftmitgliedern hilft hier der ver.di-Rechtschutz.
 
Der Mindestlohn ist nur die Lohnuntergrenze, das staatlich garantierte Minimum. Ein guter, fairer Lohn lässt sich nur über einen Haustarifvertrag bei Webhelp erreichen.
 

 Wir sind mehr wert!

 

 
 
 
 


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