Wer mal muss, der darf!

Quizfrage: In der ersten und letzten Arbeitsstunde darf man keine Pause nehmen. Mythos oder (arbeitsrechtlich gesicherte) Wahrheit?

Für den Status Bildschirmunterbrechung (BSU) trifft dies laut BV Bildschirmunterbrechung zu. Wobei BSU streng genommen keine Pause ist, sondern eine "bezahlte Erholungszeit von 5 Minuten je (geleisteter) Arbeitsstunde". 

Und wie ist es mit dem Gang auf die Toilette?

Auch der Gang zur Toilette ist keine Pause, sondern eine kurzzeitige Arbeitsunterbrechung wie z.B. Wasser holen. Gesetzliche Regelungen gibt es hierzu nicht. Aber es handelt sich, um ein allgemein menschliches Grundbedürfnis und jede Einschränkung wäre ein Verstoss gegen die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter*innen.

Daher ist es auch nicht möglich Anzahl oder die zulässige Dauer der Toilettengänge über eine Betriebsvereinbarung zu regeln. Einen durchschnittlichen Zeitrahmen des Toilettenbesuchs festlegen zu wollen, wäre absurd. Auch wie oft Beschäftigte am Tag müssen, lässt sich nicht auf einen zulässigen Durchschnittswert begrenzen. Wer muss, der muss und es dauert eben so lange, wie es dauert.

Einem Urteil des Arbeitsgerichts Köln zufolge, würde nicht einmal eine tägliche Toilettenzeit von insgesamt über 30 Minuten, eine Lohnkürzung bzw. eine Umwandlung in eine unbezahlte Pause rechtfertigen.

Generell darf der Gang auf die Toilette natürlich nicht bewusst in die Länge gezogen werden. Oder zum telefonieren und E-Mails checken auf dem stillen Örtchen mißbraucht. Das könnte vom Arbeitgeber als Arbeitzzeitbetrug oder Arbeitsverweigerung gewertet werden. Im konkreten Verdachtsfall kann der Arbeitgeber durchaus die Toilettenzeiten protokollieren, um einen Mißbrauch nachzuweisen.

Anders als in anderen Ländern, gibt es in der Bundesrepublik enge Grenzen für die Überwachung von Mitarbeiter*innen. "Dem Arbeitgeber ist es nicht gestattet, die Toilettenzeiten seiner Mitarbeiter flächendeckend zu überwachen und zu kontrollieren.  In Deutschland wird es deshalb rechtlich nicht zulässig sein, die Mitarbeiter für jeden Gang auf die Toilette ein- und ausstempeln zu lassen, um so die Zeiten minutiös festzuhalten. Solche Maßnahmen verstoßen nämlich ebenfalls gegen das Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiter.", so die Arbeitsrechtlerin Patrizia Antoni.

Als Webhelp-Mitarbeiter*innen müssen wir für jeden Toilettengang auf den bezahlten Status "Screen Break" wechseln. In der Zeiterfassung sind daher unsere Toilettenbesuche haarklein dokumentiert. Anzahl, Zeitpunkt und Dauer sind auch Monate später noch für jeden Arbeitstag nachvollziehbar. Es handelt sich um Zeiten, die nicht abrechnungsrelevant sind. Deshalb widerspricht die dauerhafte Speicherung dem Ziel, das Webhelp selber in seiner Mitarbeiter-Datenschutzrichtlinie formuliert: "Minimierung der Daten – Die gesammelten personenbezogenen Daten sollen geeignet, relevant und auf die für den Zweck notwendigen Daten reduziert sein."

Daher plädieren wir dafür, die Daten aus dem Status "Screenbreak" in der Zeiterfassungsdatenbank nach Abschluss der monatlichen Abrechnung zu löschen. Alternativ könnte man Toilettengänge auf dem bezahlten Status "Organisation" nehmen und "Screen Break" als eigenen Toilettenstatus abschaffen.

In unserer Branche ist Zeit Geld, ein kostbares Gut. Jede Minute zählt!

Darum, liebe Kollegen: Wenn ihr das nächste Mal vor dem Pissoir steht und dieses wohlig-entspannende Gefühl aufsteigt, weil der Druck der Blase nachlässt, dann denkt immer daran: in dieser Zeit hättet ihr 0,73 Mobile-Veträge verkaufen können! 😉



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