Who rules the CosmoComUniverse?

Seit dem 30.05.2012 wird in unserem Unternehmen mit der CCU als zentralem Steuerinstrument in der Telefonie gearbeitet. Dieses Tool ist Eigentum des Auftraggebers und wird an allen Standorten genutzt, die für diesen Auftraggeber arbeiten.

Wir telefonieren darüber, leiten Kunden per Postrouting weiter, starten SAS-Aufzeichnungen etc. In der CosmoCom werden die Rohdaten unserer gesamten täglichen Arbeit erfasst und z.B. ins Webhelp-interne Zeiterfassungssystem InVision übertragen. Aber natürlich werden über die CosmoCom auch unsere Gespräche zur "Qualitätskontrolle" vom Auftraggeber aufgezeichnet und ausgewertet.

Im Jahre 2012 hat der damalige Betriebsrat mit dem Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung zum Einsatz der CosmoCom geschlossen. Viele werden diese Vereinbarung nicht mehr oder noch nicht kennen, darum dokumentieren wir sie hier in anonymisierter Form:

In § 6 ist geregelt, wer auf unsere personenbezogenen Daten aus der CCU zugreifen darf: die Projektleitung, Coaches, Trainer, WFM usw. Interessanterweise wird der Auftraggeber überhaupt nicht als zugriffberechtigt erwähnt! Hat man das vergessen oder hielt man es für so selbstverständlich, dass man es nicht extra erwähnen muss? Laut dieser Vereinbarung ist der Auftraggeber nicht berechtigt personenbezogene Daten aus der CosmoCom zu nutzen, also auch nicht Gespräche aufzuzeichnen oder auszuwerten! Dass dies trotzdem getan wird, wissen alle Beteiligten seit Jahren nur zu genau.

Arbeitgeber und Betriebsrat waren sich damals der Problematik von Gesprächsaufzeichnungen durchaus bewusst. Darum heißt es in § 7: "Gespräche, die über die Anlage geführt werden und ausgewertet werden, bedürfen einer gesonderten Betriebsvereinbarung." Mit anderen Worten: Seit 10 Jahren gibt es eine gravierende Regelungslücke, die Betriebsrat und Geschäftsleitung seither nicht geschlossen haben. Scheinbar ein zu heißes Eisen.

Derweil werden unsere Gespräche in der Praxis munter aufgezeichnet, ausgewertet, uns manchmal sogar vorgespielt ... aber ohne jede datenschutzkonforme Regelung oder eingrenzende Auflagen. Wo es keine Regeln gibt, herrscht unkontrollierbarer Wildwuchs, das Recht des Stärkeren. In diesem Fall das Recht dessen, der über die technischen Möglichkeiten verfügt. Und das sind eben nicht wir Mitarbeiter*innen, sondern der Auftraggeber und die Geschäftsleitung.

Als kleines Trostplaster sei noch hervorgehoben, dass man sich damals auf folgenden Grundsatz geeinigt hat: "keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen, die sich ausschließlich aus den Kennzahlen der CCU beziehen."

Wir haben uns in diesem Blog bereits in der Vergangenheit mit der Problematik Gesprächsmitschnitte vs. Datenschutz beschäftigt. Das Thema wird uns mit ziemlicher Sicherheit auch im Jahr 2022 weiter auf den Nägeln brennen.
 

© IlonaF/ pixabay



 

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