Herzlichen Glückwunsch zur kommenden Mindestlohnerhöhung

Endlich haben wir alle Klarheit. Laut Gesetzesentwurf des Bundesarbeitsministeriums soll der Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro angehoben werden. Dazu beglückwünschen wir alle Webhelper*innen im gesamten Bundesgebiet und natürlich auch uns selbst.

In diesem Zusammenhang wollen wir daran erinnern, dass der Weg zum Mindestlohn ein langer, gewerkschaftlicher Kampf war. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di kämpfte seit 2006 für einen Mindestlohn. Erst 2015 konnte diese Forderung auch gesetzlich verankert werden. Allerdings damals schon auf einem viel zu niedrigen Niveau. Auch die folgenden Erhöhungsschritte konnten bisher nichts daran ändern, dass der Mindestlohn im Grunde ein Armutslohn ist.


Dass nun endlich ein Sprung auf 12 Euro gewagt werden soll, ist vor allem auch der Erfolg von stetigem, gewerkschaftlichem Druck auf die Politik.

Wer ab dem 1. Oktober mehr Geld in der Tasche hat, verdankt dies also nicht dem guten Willen oder der Einsicht von Arbeitgebern, sondern dem Druck der Gewerkschaften und veränderten politischen Mehrheiten.

Gerade wir, als Webhelper*innen, werden davon profitieren! Und das haben wir auch verdient!

Dass den Arbeitgebern das nicht schmeckt, ist verständlich. Uns, als Beschäftigten, schmeckt auch so manches nicht, was man uns auftischt. Und doch müssen wir es schlucken. C'est la vie!

Wie nicht anders zu erwarten, hebt nun ein großes Getöse an, mit Klagen wird gedroht und Arbeitgebervertreter sehen die Tarifautonomie in Gefahr. Und das, obwohl seit Jahren Unternehmen aus tarifvertraglichen Verpflichtungen fliehen. In der Callcenter-Branche drücken die Unternehmen sich davor einen Arbeitgeberverband zu gründen und blockieren damit, jede Möglichkeit einen verbindlichen Flächentarifvertrag auszuhandeln.

Sind die Arbeitgeber nicht willig und die Gewerkschaften zu schwach organisiert, muss eben der demokratische Gesetzgeber Fakten schaffen. Zum Wohle der Allgemeinheit und der Beschäftigten im Niedriglohnsektor.

Übrigens: der Mindestlohn bildet nur eine verbindliche Lohnuntergrenze. Niemand verbietet Unternehmen mehr zu zahlen, um sich als attraktiver Arbeitgeber von der Konkurrenz abzuheben.

weiterführende Infos:

- So hoch ist der Mindestlohn 

- 12 Euro Mindestlohn: Wer profitiert, was bleibt zu tun?

 
 

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