Wir sind alle auch Kund*innen!

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 Heute tritt eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG)  in Kraft. Wir telefonieren zwar für Telekommunikationsanbieter, aber wir sind auch deren Kund*innen. Wenn also Verbraucher*innenrechte gestärkt werden, dann profitieren nicht nur unsere Kund*innen, sondern auch wir selbst. 

Die neuen Regelungen gelten für alle Internet-, Festnetz- und Mobilfunkverträge, sowohl für Bestandskund*innen als auch für Neukund*innen. Die Gesetzesnovelle ist sehr umfangreich, darum greifen wir nur einige wichtige Punkte heraus:

- Verträge, die am Telefon geschlossen werden, müssen dem Kunden in Textform übermittelt werden. Erst wenn der Kunde der schriftlichen Zusammenfassung zustimmt, wird der Vertrag wirksam. Wir kennen alle Fälle, wo ahnungslosen Kund*innen am Telefon teure Verträge untergeschoben wurden. Damit ist jetzt hoffentlich Schluss!

- Anbieter müssen ihre Kund*innen jährlich über längst günstigere Konditionen für ihren Vertrag aktiv informieren. Für Bestasndskund*innen mit überteuerten Altverträgen eine deutliche Verbesserung!

- Mindesvertragslaufzeiten von 24 Monaten sind weiterhin erlaubt. Aber automatische Vertragsverlängerungen um weitere 12 Monate gehören der Vergangenheit an. Nach einer Vertragsverlängerung haben wir als Verbraucher*innen eine einmonatige Kündigungsfrist.

- Die Möglichkeiten zur Sonderkündigung bzw. Minderung von Zahlungen bei Störungen und niedriger Bandbreite von DSL-Anschlüssen wurden erweitert. Die Nachweispflicht liegt allerdings bei den Verbraucher*innen. Kund*innen haben ein  Anrecht auf Entschädigung bei Störungen.

- Als Kund*innen haben wir nun einen Rechtsanspruch auf schnelles Internet. Die minimale Bandbreite wurde aber im Gesetz noch nicht festgelegt.

- Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme werden für  Kund*innen erleichtert.

- Für Einwendungen gegen Drittanbietergebühren in Mobilfunkrechnungen ist nun das Unternehmen zuständig, das die Rechnung erstellt.

- Eine Sperrung von Anschlüssen ist erst ab einem Zahlungsverzug von 100 Euro möglich und muss 2 Wochen vorher schriftlich angedroht werden.

Ausführliche Informationen zur TKG-Novelle findet ihr auf der Website der Verbraucherzentrale



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