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Herzlichen Glückwunsch zur kommenden Mindestlohnerhöhung

Endlich haben wir alle Klarheit. Laut Gesetzesentwurf des Bundesarbeitsministeriums soll der Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro angehoben werden. Dazu beglückwünschen wir alle Webhelper*innen im gesamten Bundesgebiet und natürlich auch uns selbst. In diesem Zusammenhang wollen wir daran erinnern, dass der Weg zum Mindestlohn ein langer, gewerkschaftlicher Kampf war. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di kämpfte seit 2006 für einen Mindestlohn. Erst 2015 konnte diese Forderung auch gesetzlich verankert werden. Allerdings damals schon auf einem viel zu niedrigen Niveau. Auch die folgenden Erhöhungsschritte konnten bisher nichts daran ändern, dass der Mindestlohn im Grunde ein Armutslohn ist. Dass nun endlich ein Sprung auf 12 Euro gewagt werden soll, ist vor allem auch der Erfolg von stetigem, gewerkschaftlichem Druck auf die Politik. Wer ab dem 1. Oktober mehr Geld in der Tasche hat, verdankt dies also nicht dem guten Willen oder der Einsicht von Arbeitgebern, sond

Wer mal muss, der darf!

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Quizfrage : In der ersten und letzten Arbeitsstunde darf man keine Pause nehmen. Mythos oder (arbeitsrechtlich gesicherte) Wahrheit? Für den Status Bildschirmunterbrechung (BSU) trifft dies laut BV Bildschirmunterbrechung zu. Wobei BSU streng genommen keine Pause ist, sondern eine " bezahlte Erholungszeit von 5 Minuten je (geleisteter) Arbeitsstunde ".  Und wie ist es mit dem Gang auf die Toilette? Auch der Gang zur Toilette ist keine Pause, sondern eine kurzzeitige Arbeitsunterbrechung wie z.B. Wasser holen. Gesetzliche Regelungen gibt es hierzu nicht. Aber es handelt sich, um ein allgemein menschliches Grundbedürfnis und jede Einschränkung wäre ein Verstoss gegen die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter*innen. Daher ist es auch nicht möglich Anzahl oder die zulässige Dauer der Toilettengänge über eine Betriebsvereinbarung zu regeln. Einen durchschnittlichen Zeitrahmen des Toilettenbesuchs festlegen zu wollen, wäre absurd. Auch wie oft Beschäftigte am Tag müssen, lässt s

Mit Verint Speech Analytics in die schöne, neue Webhelp-Welt?

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Dankenswerterweise hat der Betriebsrat Berlin-Moabit vor kurzem, intern eine Duldungsvereinbarung des Webhelp-Gesamtbetriebsrats (GBR) veröffentlicht. Wir empfehlen euch die aufmerksame Lektüre im Intranet ! Für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.03.2022 duldet der GBR vorerst den Einsatz der Software Verint Speech Analytics zur Auswertung unserer Gespräche. Dabei werden unsere Voice Files in Text umgewandelt und können so automatisiert vom Auftraggeber nach bestimmten Begriffen durchsucht werden. Das aufwändige, manuelle Abhören und Auswerten von Stichproben entfällt. Das erledigt nun Künstliche Intelligenz (KI). Verint wirbt damit, bis zu 100% aller Gespräche transkribieren und analysieren zu können. So kann " festgestellt werden, ob beispielsweise eine vertriebliche Ansprache erfolgt ist, die Authentifizierung gemäß Arbeitsanweisungen durchgeführt wurde, ob Self-Service-Lösungen empfohlen wurden etc. " heisst es in einer Nebenvereinbarung zwischen Webhelp und dem Auftraggeber

Who rules the CosmoComUniverse?

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Seit dem 30.05.2012 wird in unserem Unternehmen mit der CCU als zentralem Steuerinstrument in der Telefonie gearbeitet. Dieses Tool ist Eigentum des Auftraggebers und wird an allen Standorten genutzt, die für diesen Auftraggeber arbeiten. Wir telefonieren darüber, leiten Kunden per Postrouting weiter, starten SAS-Aufzeichnungen etc. In der CosmoCom werden die Rohdaten unserer gesamten täglichen Arbeit erfasst und z.B. ins Webhelp-interne Zeiterfassungssystem InVision übertragen. Aber natürlich werden über die CosmoCom auch unsere Gespräche zur "Qualitätskontrolle" vom Auftraggeber aufgezeichnet und ausgewertet. Im Jahre 2012 hat der damalige Betriebsrat mit dem Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung zum Einsatz der CosmoCom geschlossen. Viele werden diese Vereinbarung nicht mehr oder noch nicht kennen, darum dokumentieren wir sie hier in anonymisierter Form: In § 6 ist geregelt, wer auf unsere personenbezogenen Daten aus der CCU zugreifen darf: die Projektleitung, Coaches, Tra

Homeoffice - Fluch und Segen (Teil 2)

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Auch wenn das Homeoffice viele Vorteile hat und uns auch nach der Pandemie als Hybrid-Modell erhalten bleibt, sollte man die Schattenseiten nicht ignorieren. Im Homeoffice gelten die gleichen arbeitschutzrechtlichen Vorschriften wie am Standort, denn das Homeoffice ist kein rechtsfreier Raum. Aber wie ist eine verbindliche Überprüfung möglich, ohne die Privatsphäre von Mitarbeiter*innen zu verletzen? Als Menschen sind wir soziale Wesen und sind angewiesen auf Austausch. Soziales Miteinander setzt voraus, dass man einen gemeinsamen Raum teilt, das man sich direkt begegnet: in der Küche, im Fahrstuhl, auf dem Hof. Selbst die beste Videosoftware, Chats, E-Mails sind nur ein unvollkommener Ersatz, eine digitale Krücke. Wie soll sich denn Vertrauen, ein " Teamspirit " herausbilden, wenn der soziale Kitt fehlt, wenn die Kolleg*innen nur Namen in einer Liste auf dem Monitor sind? Wie will ein Betriebsrat, der mehrheitlich im Homeoffice sitzt, die Stimmung am Standort

Homeoffice - Fluch und Segen (Teil 1)

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Die Trennung von Arbeit und Privatleben ist ein Ergebnis der industriellen Revolution. Zuvor war die Einheit von Haushalt und Gewerbe der Normalfall. Auch nach der Industrialisierung hielt sich Heimarbeit noch bis in die 50er Jahre als eigene Erwerbsform. Besonders in der Bekleidungs- und Textilindustrie, einer Domäne von Frauenerwerbsarbeit. Konnten die Gewerkschaften für die Industriearbeiterschaft in Großbetrieben zahlreiche Verbesserungen durchsetzen, so galt dies nicht für die sozial isolierten Heimarbeiterinnen. Hier war gewerkschaftliche Organisation fast unmöglich, daher herrschte uneingeschränkt das Gesetz von Angebot und Nachfrage. Erst 1951 wurde ein Heimarbeitsgesetz verabschiedet, das wirtschaftliche und soziale Mindeststandards festlegte. Danach rechnete sich das Geschäftsmodell Heimarbeit für Arbeitgeber nicht mehr und verschwand zunehmend, kehrte aber ab den 80er Jahren als Telearbeit wieder zurück. Kehrt die Heimarbeit also im Gewand des Homeoffice zurück? Nein. Für Mi

Mit Resilienz Trainings zur guten Arbeit?

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Am 18.11.2021 teilte Webhelp mit, dass die Umfrage im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen erfolgreich beendet wurde. Mit einer Teilnahmequote von 32%! Eine derart niedrige Beteiligung ist sehr schade und schwächt eventuell die Aussagekraft des Ergebnisses. Wir hatten in diesem Blog Anfang November zur Teilnahme aufgerufen , trotz mancher Vorbehalte. Der Betriebsrat hat geschwiegen und nicht versucht, öffentlich zur Teilnahme zu motivieren. Das erstaunt, denn es geht hier um das wichtige Thema Gesundheitsschutz und seit langem hören wir auf Betriebsversammlungen Begriffe wie " Gefährdungsbeurteilung " und " Regelkreislauf ". Der Betriebsrat besitzt ein Initiativrecht, mit dem er die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung verlangen kann. Er hat weitreichende Einfluss- und Mitbestimmungsrechte bei der Vorgehensweise (Auswahl des Kooperationspartners, Konzeption, Methoden, Beurteilungsschwerpunkte etc.) und der Durchführung. Von Anfang bis Ende h

Mach' meinen Betriebsrat nicht an!

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Betriebsräte haben es nicht leicht. Leider kommt es immer wieder vor, dass ihre Arbeit behindert wird. Laut § 78 BetrVG ist das unmissverständlich untersagt. Betriebsräte dürfen in der Ausübung ihrer Tätigkeit von niemandem (Geschäftsleitung, leitende Angestellte, Arbeitnehmer*innen, Gewerkschaften) behindert, gestört, benachteiligt oder bevorzugt werden. " Für einen Verstoß gegen das Behinderungsverbot ist kein Verschulden erforderlich. Es liegt also auch dann ein Verstoß gegen das Verbot vor, wenn jemand dem Betriebsrat die Arbeit in unzulässiger Weise erschwert, obwohl er dies gar nicht beabsichtigte und es auch gar nicht wollte. Es ist noch nicht einmal fahrlässiges Handeln des Störers erforderlich. " so der Arbeitsrechtler Henning Kluge Die Behinderung durch Arbeitgeber ist aber keine Seltenheit und kann verschiedene Formen annehmen: Öffnen oder Nichtweiterleiten der Betriebsratspost Anbrüllen/Anschreien von Betriebsratsmitglieder*innen Empfehlung an Mitarbeiter*i

Übrigens...

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Eine Lohnabrechnung in elektronischer Form via Online-Portal spart Portokosten, Druckertinte und Verwaltungsaufwand. Alles der Umwelt zuliebe, oder? Aber genügt das den gesetzlichen Vorgaben? § 108 Gewerbeordnung schreibt vor, dass jedem Arbeitnehmer " eine Abrechnung in Textform zu erteilen " ist. Mit dieser Frage hat sich unlängst das Landesarbeitsgericht Hamm (NRW) beschäftigt und kam zu folgendem Urteil :  Durch das bloße Zuverfügungstellen der Lohnabrechnung in einem passwortgeschützten Online-Portal, kommen Arbeitgeber keineswegs ausreichend ihrer Pflicht nach, eine Abrechnung in Textform zu erteilen. Vielmehr müsse der Arbeitnehmer sich mit der elektronischen Übermittlung zuvor ausdrücklich oder konkludent einverstanden erklären . Es bleibt abzuwarten, ob der beklagte Arbeitgeber Revision gegen dieses Urteil beim Bundesarbeitsgericht einlegen wird. Das Landesarbeitsgericht Hamm hat eine Revision zumindest zugelassen " wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtss

Arbeit um jeden Preis?

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Arbeitsplatzsicherheit ist wichtig. Auch für ver.di! Die Geschichte der Gewerkschaften ist u.a. auch eine lange Reihe von Kämpfen um den Erhalt von Arbeitsplätzen. Schon rein wirtschaftlich liegt ver.di etwas am Bestand von Arbeitsplätzen, denn Arbeitsplatzbesitzer*innen zahlen einen höheren Mitgliedsbeitrag als Erwerbslose. Insofern ist ein Beitrag in Höhe von 1% des Bruttolohns einfach nur fair und gerecht. Jeder zahlt, soviel er eben kann. Aber ist Arbeitsplatzerhalt wichtiger als ein fairer Lohn, als gute Arbeitsbedingungen und Respekt vor unserer Arbeitsleistung? Arbeitgeber drohen gerne mit der Verlagerung von Arbeitsplätzen, um ihre Interessen durchzusetzen. Dieses Totschlagargument lässt manche kritische Stimme in Betriebsräten verstummen. Wer sägt schon gerne am Ast, auf dem er sitzt? Mit Ängsten lässt sich leider immer wieder erfolgreich Politik machen, in der Gesellschaft ebenso wie im Betrieb. Darum sollte man vage, diffuse Ängste immer kritisch darauf prüfen, ob sie wirkli

Auf in den Bildungsurlaub!

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  Alle Beschäftigten im Land Berlin haben einen Rechtsanspruch auf bezahlte Bildungszeit (ehemals "Bildungsurlaub"). Geregelt ist dies im Bildungszeitgesetz des Landes Berlin vom 01.09.2021. Der Anspruch wird nach sechsmonatiger Beschäftigung im Unternehmen erworben und beträgt 5 Tage im Jahr oder 10 Tage innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Jahren . Beantragt wird die Bildungszeit beim Arbeigeber, spätestens 6 Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung . Der Arbeitgeber kann den Antrag nur ablehnen, "wenn zwingende betriebliche Belange oder Freistellungsansprüche anderer Beschäftigter, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. " Die Kosten für das Bildungsangebot trägt nicht der Arbeitgeber, sondern der Beschäftigte. Allerdings können Weiterbildungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Die Freistellung kann für die Teilnahme an folgenden Veranstaltungen beantragt werden: 1. der beruflichen Weiterbildung (Vermittlung von Ken

Wir sind alle auch Kund*innen!

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© Gerd Altmann/ pixabay  Heute tritt eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG)   in Kraft. Wir telefonieren zwar für Telekommunikationsanbieter, aber wir sind auch deren Kund*innen. Wenn also Verbraucher*innenrechte gestärkt werden, dann profitieren nicht nur unsere Kund*innen, sondern auch wir selbst.  Die neuen Regelungen gelten für alle Internet-, Festnetz- und Mobilfunkverträge, sowohl für Bestandskund*innen als auch für Neukund*innen. Die Gesetzesnovelle ist sehr umfangreich, darum greifen wir nur einige wichtige Punkte heraus: - Verträge, die am Telefon geschlossen werden, müssen dem Kunden in Textform übermittelt werden. Erst wenn der Kunde der schriftlichen Zusammenfassung zustimmt, wird der Vertrag wirksam. Wir kennen alle Fälle, wo ahnungslosen Kund*innen am Telefon teure Verträge untergeschoben wurden. Damit ist jetzt hoffentlich Schluss! - Anbieter müssen ihre Kund*innen jährlich über längst günstigere Konditionen für ihren Vertrag aktiv informieren. Für Bestasndsk

Das "Parlament der Betriebsräte"

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  " Es ist noch kein Unternehmen an einem Betriebsrat kaputt gegangen, wohl aber an Missmanagement und fehlender Zukunftsorientierung seitens der Geschäftsführung “  Björn Böhning (SPD), Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf dem Deutschen Betriebsrätetag 2021.     Seit 2004 findet alljährlich der Deutsche Betriebsrätetag im Bonner Plenarsaal statt. Es treffen sich Betriebsräte aus allen Branchen mit Vertretern aus Politik und Gewerkschaften. Das Ziel ist es, den Erfahrungsaustausch zwischen aktiven Betriebsräten bundesweit zu ermöglichen. Es werden innovative Ansätze ausgezeichnet und öffentliche Wertschätzung für die Arbeit von Betriebsräten demonstriert.    Der Betriebsrätetag macht sichtbar, was Betriebsräte alles bewegen können , auch gegen Widerstände in den Chefetagen.

Krank in der Hotline?

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Wenn Mitarbeiter*innen sich trotz Krankheit zur Arbeit schleppen, statt zum Arzt, nennt man das Präsentismus . Präsentismus ist leider weit verbreitet. Das belegt eine Langzeitstudie der Techniker Krankenkasse für den Zeitraum 2018 - 2021. In den Befragungen gaben 47 % der Männer an manchmal, häufig oder sehr häufig krank zu arbeiten . Der Anteil der Frauen liegt mit 56 % sogar noch höher. Wer krank zur Arbeit geht ist weniger produktiv, weniger konzentriert und macht mehr Fehler. Die Folgekosten für Unternehmen wie für die Mitarbeiter*innen können auf lange Sicht höher sein, als die Kosten für bezahlte Krankentage. Chronische Erkrankungen sind manchmal die Folge. Die Gründe für Präsentismus sind sehr vielfältig. Häufig ist z.B.  die Angst, bei Krankenzeiten in der Probezeit nicht verlängert zu werden. Oder man glaubt, sein Team hängen zu lassen, wenn man fehlt. Manche halten sich vielleicht sogar für unersetzlich oder orientieren sich am Verhalten von Vorgesetzten, die krank zur Ar

Ver.di-Chat in MS Teams gestartet!

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  Team der ver.di Gewerkschaftsgruppe der   Webhelp   in Berlin        Herzlich willkommen in unserer Teams-Gruppe. Mit diesem Teams- Chat möchten wir als Gewerkschaftsgruppe Euch zu konstruktiven, aber auch kontroversen, virtuellen Gesprächen einladen. Die Grundlage hierfür sind die gewerkschaftlichen Ideen, sich für bessere Arbeitsbedingungen einzusetzen. Selbstverständlich ist auch all gemeiner Austausch möglich und gewünscht.        Der Chat wird durch Mitglieder der aktiven Gewerkschaftsgruppe moderiert, jedoch nicht zensiert.        Wie auch sonst in Chatgruppen gibt es auch hier einige Grundlagen:    Alle Mitglieder im Team können frei ihre   Meinung äußern, alles was hier geschrieben wird, bleibt im Kreis der Gewerkschaftsgruppe Niemand wird beleidigt   Rassismus, Antisemitismus sowie Sexismus haben hier keinen Platz   Moderatoren können jederzeit Beiträge entfernen, die oben genannte Ausnahmen   beinhalten   Wer beleidigt, kann aus der Gruppe ausgeschlossen werden        Mit d