Mach' meinen Betriebsrat nicht an!

Betriebsräte haben es nicht leicht. Leider kommt es immer wieder vor, dass ihre Arbeit behindert wird. Laut § 78 BetrVG ist das unmissverständlich untersagt. Betriebsräte dürfen in der Ausübung ihrer Tätigkeit von niemandem (Geschäftsleitung, leitende Angestellte, Arbeitnehmer*innen, Gewerkschaften) behindert, gestört, benachteiligt oder bevorzugt werden.

"Für einen Verstoß gegen das Behinderungsverbot ist kein Verschulden erforderlich. Es liegt also auch dann ein Verstoß gegen das Verbot vor, wenn jemand dem Betriebsrat die Arbeit in unzulässiger Weise erschwert, obwohl er dies gar nicht beabsichtigte und es auch gar nicht wollte. Es ist noch nicht einmal fahrlässiges Handeln des Störers erforderlich." so der Arbeitsrechtler Henning Kluge

Die Behinderung durch Arbeitgeber ist aber keine Seltenheit und kann verschiedene Formen annehmen:

  • Öffnen oder Nichtweiterleiten der Betriebsratspost
  • Anbrüllen/Anschreien von Betriebsratsmitglieder*innen
  • Empfehlung an Mitarbeiter*innen, nicht an Betriebsversammlungen teilzunehmen
  • ständiges Verschweigen von Informationen trotz Mitteilungs- und Auskunftspflicht
  • Veröffentlichung der Kosten der Betriebsratsarbeit durch den Arbeitgeber
  • Kündigung von Betriebsratsmitgliedern z.B. unter dem Vorwand Arbeitszeitbetrug
  • Herabsetzende Äußerungen des Arbeitgebers über den Betriebsrat („Der Betriebsrat handelt geschäftsschädigend!“)
  • Aufstellung arbeitgeberfreundlicher Listen bei Betriebsratswahlen
  • Missachtung von Mitbestimmungsrechten, Anfragen, Terminvereinbarungen und Fristen
  • Verhinderung von Schulungen
  • Das Versprechen von Karrierevorteilen für arbeitgeberfreundliches Abstimmungsverhalten im Betriebsrat 

Das Strategie dahinter ist es, Betriebsräte zu zermürben. Denn wer sich ständig mit Behinderungsversuchen auseinandersetzen muss, kann sich weniger für die Interessenvertretung der Beschäftigten einsetzen. Es wird darauf spekuliert, dass Betriebsräte ihre Rechte nicht kennen oder sich nicht trauen, sich zu wehren. Möglichkeiten gibt es durchaus:

Neben juristischer Gegenwehr empfiehlt es sich, die Kolleg*innen zu informieren und einzubeziehen. Schweigen und ängstliche Konfliktvermeidung führen in eine Sackgasse. Gelingt es dagegen Solidarität in der Belegschaft und gewerkschaftliche Unterstützung zu organisieren, können Spaltungsstrategien des Managements zum Boomerang werden!

weiterführende Infos:

Pressemitteilung der Hans-Böckler-Stiftung zur Behinderung von Betriebsräten

Kampf um Mitbestimmung. Antworten auf »Union Busting« und die Behinderung von Betriebsräten 

 


 


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