Auf in den Bildungsurlaub!

 

Alle Beschäftigten im Land Berlin haben einen Rechtsanspruch auf bezahlte Bildungszeit (ehemals "Bildungsurlaub"). Geregelt ist dies im Bildungszeitgesetz des Landes Berlin vom 01.09.2021.

Der Anspruch wird nach sechsmonatiger Beschäftigung im Unternehmen erworben und beträgt 5 Tage im Jahr oder 10 Tage innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Jahren. Beantragt wird die Bildungszeit beim Arbeigeber, spätestens 6 Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung.

Der Arbeitgeber kann den Antrag nur ablehnen, "wenn zwingende betriebliche Belange oder Freistellungsansprüche anderer Beschäftigter, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen." Die Kosten für das Bildungsangebot trägt nicht der Arbeitgeber, sondern der Beschäftigte. Allerdings können Weiterbildungskosten von der Steuer abgesetzt werden.

Die Freistellung kann für die Teilnahme an folgenden Veranstaltungen beantragt werden:

1. der beruflichen Weiterbildung (Vermittlung von Kenntnissen, die im derzeitigen Job nützlich sein können)

2. der politischen Bildung (Verständnis für politische und gesellschaftliche Fragen fördern)

3. zur Qualifizierung für anerkannte ehrenamtliche Tätigkeiten

Als anerkannte Bildungsträger gelten die Berliner Volkshochschulen, Universitäten, die Landeszentrale für politische Bildung, aber natürlich auch die Bildungsträger der Gewerkschaften.

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