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Inflationsausgleich für Webhelper*innen?

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Enorme Preissteigerungen bei Lebensmitteln und Energiekosten bringen viele Webhelp-Mitarbeiter*innen an die Grenzen ihrer finanziellen Belastbarkeit. Gerade Mitarbeiter*innen im Home-Office müssen steigende Kosten für Energie alleine schultern, da Webhelp als Arbeitgeber kein Interesse an einer Mehraufwandspauschale zeigt. Einen Zuschlag erhalten nur Mitarbeiter*innen, die einen reinen Home-Office-Arbeitsvertrag, also keinen Anspruch auf einen Arbeitsplatz am Standort, haben. Mit dem 3. Entlastungspaket hat die Bundesregierung jetzt die Möglichkeit einer steuerfreien Einmalzahlung bis zu 3000 Euro ins Spiel gebracht. Bundeskanzler Scholz erklärte auf einer Pressekonferenz am 4. September 2022 :  " Wenn Arbeitgeber ihren Beschäftigten wegen der gegenwärtigen Entwicklung zusätzlich zu den normalen Einkommen eine Zahlung leisten, um mit der Inflation und den gestiegenen Preisen umgehen zu können, dann soll sie bis zur Summe von 3000 Euro steuer- und abgabenfrei sein. Wenn das also

Von Haus zu Haus

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Mit freundlicher Genehmigung der Mitgliederzeitung ver.di publik veröffentlichen wir hier ein Interview zur BR-Wahl 2021 aus der aktuellen Ausgabe 01/2022: "Bei Webhelp in Berlin musste bereits im vergangenen Frühjahr ein neuer Betriebsrat gewählt werden. Dennis Brunke hat ein paar Tipps, worauf man achten sollte, etwa wenn die Belegschaft überwiegend im Homeoffice ist. Dennis Brunke arbeitet bei Webhelp, einem international tätigen Callcenter-Unternehmen mit konzernweit knapp 4.000 Beschäftigten. Die Aufträge kommen unter anderem von großen Telekommunikationsunternehmen, Essenslieferanten, Paketdiensten oder Stromanbietern. Er ist seit zehn Jahren an einem der drei Standorte des Konzerns im Berliner Raum Mitglied des Betriebsrats. Zurzeit arbeiten 208 Beschäftigte an seinem Standort, in der Webhelp Deutschland GmbH sind es etwa 1.500. Am 30. März 2021 musste außerplanmäßig ein neuer Betriebsrat gewählt werden, da die Belegschaft dort seit der letzten Wahl um mehr als die Hälfte

Homeoffice - Fluch und Segen (Teil 2)

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Auch wenn das Homeoffice viele Vorteile hat und uns auch nach der Pandemie als Hybrid-Modell erhalten bleibt, sollte man die Schattenseiten nicht ignorieren. Im Homeoffice gelten die gleichen arbeitschutzrechtlichen Vorschriften wie am Standort, denn das Homeoffice ist kein rechtsfreier Raum. Aber wie ist eine verbindliche Überprüfung möglich, ohne die Privatsphäre von Mitarbeiter*innen zu verletzen? Als Menschen sind wir soziale Wesen und sind angewiesen auf Austausch. Soziales Miteinander setzt voraus, dass man einen gemeinsamen Raum teilt, das man sich direkt begegnet: in der Küche, im Fahrstuhl, auf dem Hof. Selbst die beste Videosoftware, Chats, E-Mails sind nur ein unvollkommener Ersatz, eine digitale Krücke. Wie soll sich denn Vertrauen, ein " Teamspirit " herausbilden, wenn der soziale Kitt fehlt, wenn die Kolleg*innen nur Namen in einer Liste auf dem Monitor sind? Wie will ein Betriebsrat, der mehrheitlich im Homeoffice sitzt, die Stimmung am Standort

Homeoffice - Fluch und Segen (Teil 1)

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Die Trennung von Arbeit und Privatleben ist ein Ergebnis der industriellen Revolution. Zuvor war die Einheit von Haushalt und Gewerbe der Normalfall. Auch nach der Industrialisierung hielt sich Heimarbeit noch bis in die 50er Jahre als eigene Erwerbsform. Besonders in der Bekleidungs- und Textilindustrie, einer Domäne von Frauenerwerbsarbeit. Konnten die Gewerkschaften für die Industriearbeiterschaft in Großbetrieben zahlreiche Verbesserungen durchsetzen, so galt dies nicht für die sozial isolierten Heimarbeiterinnen. Hier war gewerkschaftliche Organisation fast unmöglich, daher herrschte uneingeschränkt das Gesetz von Angebot und Nachfrage. Erst 1951 wurde ein Heimarbeitsgesetz verabschiedet, das wirtschaftliche und soziale Mindeststandards festlegte. Danach rechnete sich das Geschäftsmodell Heimarbeit für Arbeitgeber nicht mehr und verschwand zunehmend, kehrte aber ab den 80er Jahren als Telearbeit wieder zurück. Kehrt die Heimarbeit also im Gewand des Homeoffice zurück? Nein. Für Mi

Krank in der Hotline?

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Wenn Mitarbeiter*innen sich trotz Krankheit zur Arbeit schleppen, statt zum Arzt, nennt man das Präsentismus . Präsentismus ist leider weit verbreitet. Das belegt eine Langzeitstudie der Techniker Krankenkasse für den Zeitraum 2018 - 2021. In den Befragungen gaben 47 % der Männer an manchmal, häufig oder sehr häufig krank zu arbeiten . Der Anteil der Frauen liegt mit 56 % sogar noch höher. Wer krank zur Arbeit geht ist weniger produktiv, weniger konzentriert und macht mehr Fehler. Die Folgekosten für Unternehmen wie für die Mitarbeiter*innen können auf lange Sicht höher sein, als die Kosten für bezahlte Krankentage. Chronische Erkrankungen sind manchmal die Folge. Die Gründe für Präsentismus sind sehr vielfältig. Häufig ist z.B.  die Angst, bei Krankenzeiten in der Probezeit nicht verlängert zu werden. Oder man glaubt, sein Team hängen zu lassen, wenn man fehlt. Manche halten sich vielleicht sogar für unersetzlich oder orientieren sich am Verhalten von Vorgesetzten, die krank zur Ar

Die Callcenter-Lobby fragt - Mitarbeiter*innen antworten (ungefragt)! Teil III

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5) Homeofficepflicht Soweit keine Gründe dagegensprachen, mussten Unternehmen in der Pandemie Homeoffice ermöglichen. Planen Sie unabhängig von der Pandemie ein Recht auf Homeoffice bzw. eine Angebotspflicht; wie soll dies ausgestaltet sein, wie sollen Telearbeitsplatz und mobiles Arbeiten voneinander abgegrenzt werden? Wir stehen einem Recht auf Homeoffice positiv gegenüber. Die Arbeitgeber sollten verpflichtet werden Homeoffice anzubieten, damit Mitarbeiter*innen sich frei dafür entscheiden können. Allerdings auf der Basis von Betriebsvereinbarungen, die u.a. sicherstellen, daß auch im Homeoffice alle Arbeitsschutzbestimmungen, Arbeitnehmer*innenrechte etc.verbindlich gelten. Zugleich sehen wir in der Ausweitung des Homeoffice jedoch auch die Gefahr, daß die Belegschaft zersplittert und kollektive Interessenvertretung erschwert wird. 6) Mindestlohn 2014 wurde der Mindestlohn eingeführt. Der CCV war im Vorfeld Dialogpartner der Politik. Die Mehrheit der CCV-Mitglieder votierte zuvor f

Homies aufgepasst: Ich sehe was, was Du nicht siehst!

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  Dieses Video mag überspitzt sein, weist aber auf eine Problematik hin, derer sich manche vielleicht nicht immer bewußt sind: Der Schutz Deiner Persönlichkeitsrechte im Home-Office. Die Verlagerung der Tätigkeit ins Home-Office erhöht das Tempo einer Entwicklung, die wir alle seit Jahren kennen: Überwachung am Arbeitsplatz ! Offenbar sind Arbeitgeber und Auftraggeber in unserer Branche nicht wirklich überzeugt davon, daß unsere Kolleg*innen im Home-Office ihren Job korrekt erledigen. Es wurden bereits Kolleg*innen aus dem Home-Offivce zurück beordert. Der Einsatz von Überwachungskameras wird diskutiert. Angesichts dieser Entwicklung ist zu betonen, dass die Datenschutz-Grundverordnung   nicht nur für unsere Kund*innen gilt, sondern eben auch für Webhelp-Kundenberater*innen. Für unsere gewählten Interessenvertretungen stellt sich die Aufgabe, sich konsequent für den Schutz unserer Persönlichkeitsrechte einzusetzen. Hier gilt es  Mitbestimmung einzufordern und alle rechtlichen Möglickei

Auswirkungen der Corona-Krise auf die Callcenter-Branche

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Der Call Center Verband Deutschland e.V. (CCV), einer der beiden Branchenverbände hat im März/ April 2021 eine Onlinebefragung unter seinen Mitgliedern durchgeführt. Gefragt wurde nach den Auswirkungen der Pandemie auf die Unternehmen der Callcenter-Branche. Das Ergebnis ist zwar nicht unbedingt repräsentativ, aber trotzdem recht interessant: 39 % der Unternehmen gaben an, Mitarbeiter*innen dauerhaft im Home-Office zu beschäftigen 45 % gaben an, dass die Produktivität konstant geblieben sei, 17 % der befragten Unternehmen verzeichneten sogar eine Steigerung der Produktivität (2020 erzielten noch 29 % der Umfrageteilnehmer eine Produktivitätssteigerung) 54 % der Betriebe berichteten, dass die Krankenquote messbar gesunken ist (im Vergleichszeitraum 2020 sank der Krankenstand nur bei 46 % der befragten Firmen) 45 % teilten mit, im Home-Office sei die Mitarbeiter*innenzufriedenheit gestiegen ( wie auch immer die Unternehmen das wohl ermittelt haben ) 13 % der befragten Unternehmen haben s