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Posts mit dem Label "Arbeitsschutz" werden angezeigt.

SBV-Wahl 2022

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Vom 1.10. - 30.11. 2022 finden, wie alle vier Jahre, die Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung statt. Auch bei Webhelp. Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist die unabhängige Interessenvertretung von Mitarbeiter*innen mit Behinderungen und Menschen, die von Behinderung bedroht sind . Darum ist sie ein besonders wichtiger Bestandteil der betrieblichen Mitbestimmung. SBV-Mitglieder wachen u.a. über die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften durch den Arbeitgeber oder nehmen Anregungen und Beschwerden entgegen. Sie helfen bei Anträgen und entscheiden mit bei der behindertengerechten Ausstattung von Arbeitsplätzen. Während ihrer Tätigkeit sind sie bezahlt freigestellt. Ähnlich wie für Betriebsräte, gilt für sie ein besonderer Kündigungsschutz . SBV-Mitglieder nehmen beratend an Sitzungen des Betriebsrats teil, sind dort aber nicht stimmberechtigt.   So wird die SBV gewählt: Als ver.di-Betriebsgruppe begrüßen wir natürlich eine Kandidatur von ver.di-Mitgliedern. Denn sie können das ges

Wer mal muss, der darf!

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Quizfrage : In der ersten und letzten Arbeitsstunde darf man keine Pause nehmen. Mythos oder (arbeitsrechtlich gesicherte) Wahrheit? Für den Status Bildschirmunterbrechung (BSU) trifft dies laut BV Bildschirmunterbrechung zu. Wobei BSU streng genommen keine Pause ist, sondern eine " bezahlte Erholungszeit von 5 Minuten je (geleisteter) Arbeitsstunde ".  Und wie ist es mit dem Gang auf die Toilette? Auch der Gang zur Toilette ist keine Pause, sondern eine kurzzeitige Arbeitsunterbrechung wie z.B. Wasser holen. Gesetzliche Regelungen gibt es hierzu nicht. Aber es handelt sich, um ein allgemein menschliches Grundbedürfnis und jede Einschränkung wäre ein Verstoss gegen die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter*innen. Daher ist es auch nicht möglich Anzahl oder die zulässige Dauer der Toilettengänge über eine Betriebsvereinbarung zu regeln. Einen durchschnittlichen Zeitrahmen des Toilettenbesuchs festlegen zu wollen, wäre absurd. Auch wie oft Beschäftigte am Tag müssen, lässt s

Mit Resilienz Trainings zur guten Arbeit?

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Am 18.11.2021 teilte Webhelp mit, dass die Umfrage im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen erfolgreich beendet wurde. Mit einer Teilnahmequote von 32%! Eine derart niedrige Beteiligung ist sehr schade und schwächt eventuell die Aussagekraft des Ergebnisses. Wir hatten in diesem Blog Anfang November zur Teilnahme aufgerufen , trotz mancher Vorbehalte. Der Betriebsrat hat geschwiegen und nicht versucht, öffentlich zur Teilnahme zu motivieren. Das erstaunt, denn es geht hier um das wichtige Thema Gesundheitsschutz und seit langem hören wir auf Betriebsversammlungen Begriffe wie " Gefährdungsbeurteilung " und " Regelkreislauf ". Der Betriebsrat besitzt ein Initiativrecht, mit dem er die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung verlangen kann. Er hat weitreichende Einfluss- und Mitbestimmungsrechte bei der Vorgehensweise (Auswahl des Kooperationspartners, Konzeption, Methoden, Beurteilungsschwerpunkte etc.) und der Durchführung. Von Anfang bis Ende h

Krank in der Hotline?

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Wenn Mitarbeiter*innen sich trotz Krankheit zur Arbeit schleppen, statt zum Arzt, nennt man das Präsentismus . Präsentismus ist leider weit verbreitet. Das belegt eine Langzeitstudie der Techniker Krankenkasse für den Zeitraum 2018 - 2021. In den Befragungen gaben 47 % der Männer an manchmal, häufig oder sehr häufig krank zu arbeiten . Der Anteil der Frauen liegt mit 56 % sogar noch höher. Wer krank zur Arbeit geht ist weniger produktiv, weniger konzentriert und macht mehr Fehler. Die Folgekosten für Unternehmen wie für die Mitarbeiter*innen können auf lange Sicht höher sein, als die Kosten für bezahlte Krankentage. Chronische Erkrankungen sind manchmal die Folge. Die Gründe für Präsentismus sind sehr vielfältig. Häufig ist z.B.  die Angst, bei Krankenzeiten in der Probezeit nicht verlängert zu werden. Oder man glaubt, sein Team hängen zu lassen, wenn man fehlt. Manche halten sich vielleicht sogar für unersetzlich oder orientieren sich am Verhalten von Vorgesetzten, die krank zur Ar

Schichtarbeit ist Arbeit gegen die innere Uhr!

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Wer kennt das nicht: Man schaut in die InVision und fragt sich: Welcher Algorithmus produziert so eine Schichtplanung ? Gemeint sind sog. Zick-Zack-Schichten . z. B. Arbeitsbeginn  Mo.: 10:30 Uhr; Di.: 7:30 Uhr; Mi.: 9:00 Uhr, Do.:11:30 Uhr, Fr.: 8:30 Uhr Man muss kein/e Arbeitsmediziner/in sein, um zu wissen: Gesund ist das auf Dauer nicht! Diese Planung nimmt keinerlei Rücksicht auf den Bio- und Schlafrhythmus der Mitarbeiter*innen. Leider ist das bei Webhelp seit Jahren gängige Praxis. Eine Beschwerde beim Betriebsrat hätte in diesem Fall kaum Erfolgsaussichten. Denn jede Schichtplanung wird vom BR vor der Veröffentlichung geprüft und damit abgesegnet.   In der Präambel der Rahmenbetriebsvereinbarung Arbeitszeit heißt es, das Ziel sei " ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den betrieblichen Erfordernissen an Flexibilität und den persönlichen Bedürfnissen nach einer fairen, ausgewogenen und schonenden Dienstplanung der Beschäftigten zu ermöglichen. " In den Planungsgrundsä

Gute Arbeit ist unser gutes Recht!

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Seit Anfang Oktober 2021 läuft bei Webhelp Deutschland an den Standorten Kiel, Flensburg, Leipzig, Parchim und Berlin-Moabit eine standardisierte Online-Umfrage zu psychischen Belastungen in unserem Arbeitsalltag. Webhelp hat in Zusammenarbeit mit dem BAD (Berufsgenossenschaftlicher Arbeitsmedizinischer und Sicherheitstechnischer Dienst) eine Multiple-Choice-Umfrage erstellt, an der wir alle, während unserer Arbeitszeit teilnehmen können. Die Beantwortung der Fragen dauert 15-20 Minuten . Bisher haben nur 24 % der Webhelp-Beschäftigten daran teilgenommen. Jetzt wurde die Möglichkeit zur Teilnahme verlängert bis zum 07.November 2021 . Die Webhelp-Geschäftsführung möchte " verstehen, in welchem Ausmaß psychische Belastungen in unseren Arbeitssituationen entstehen, um diese ganz nach PassionateGameChanger-Einstellung zu verändern ." Ein lobenswerter Versuch, der wie immer recht spät kommt. Denn seit dem 1.1.2014 besteht für jedes Unternehmen die gesetzliche Pflicht eine psychis

Gut zu wissen!

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Arbeitsschutzvorschriften sind oft abstrakt und anscheinend nur für Expert*innen verständlich. Die konkreten Gefährdungen und Umsetzungsmöglichkeiten unterscheiden sich stark von Branche zu Branche. Dem trägt die DGUV Regel 115-402 für die Callcenter-Branche Rechnung. Sie wurde 2017 von der Deutschen Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) zusammen mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und den Callcenter-Branchenverbänden erarbeitet. Sie richtet sich hauptsächlich an Arbeitgeber, Betriebsräte und Beauftragte für Arbeitssicherheit. Es werden Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und Präventionsmaßnahmen verständlich dargestellt und Empfehlungen ausgesprochen, wie diese in der Call-Center Branche praktisch umgesetzt werden können. Thematisch geht es u.a. um Gefährdungspotentiale in den Bereichen Arbeitsorganisation, Arbeitszeitgestaltung, Arbeitsablauf und -intensität, Gestaltung der Arbeitspl

Fünf Tage sind (immernoch) genug!

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 „40 Stunden Arbeit sind genug!“ lautete die Forderung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) zum 1. Mai 1955. Ein Jahr später startete der DGB eine Kampagne zur Einführung der Fünftagewoche. Es dauerte lange bis die Gewerkschaften mit Tarifverträgen die Fünftagewoche in den meisten Branchen als Standard durchgesetzt hatten. Und heute? Bei Webhelp? Schichtplanungen für 7-8 Tage hintereinander sind keine Seltenheit. Nicht umsonst werden solche Planungen intern als " Zombie-Schichten" bezeichnet. Am letzten Tag funktioniert man tatsächlich nur noch mechanisch und liefert eine entsprechend schlechte Performance. Würde diese Belastung innerhalb der Teams gleichmäßig verteilt, wäre es vielleicht noch erträglich. Aber es trifft  in unschöner Regelmäßigkeit immer die Gleichen. Beschwerden beim Betriebsrat werden lapidar damit beantwortet, dies sei BV-konform. Das entspricht leider den Tatsachen. Denn seit Jahren hat sich kein Betriebsrat in diesem Unternehmen ernsthaft genug dafür

Stress lass nach!

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Unlängst wurde im Projekt BSD 2 die Nachbearbeitungszeit (ACW) gekürzt. Lange Zeit galten  90 Sekunden als Maximum . In der Vorweihnachtszeit 2020 wurde diese Zeit "übergangsweise" auf 60 Sekunden gekürzt, um erhöhtes Call-Aufkommen abzufedern. Nach der Weihnachtszeit wurde diese Regelung trotzdem  verlängert und verlängert und verlängert. Nun wurde die Nachbearbeitungszeit final gekürzt auf 50 Sekunden mit der Option auf 20 Sekunden Verlängerung . Im Ergebnis also maximal 70 Sekunden. Auch im Projekt BSM wurde von ursprünglich 120 Sekunden im Laufe der Zeit auf 70 Sekunden mit der Option auf 30 Sekunden Verlängerung, also maximal 100 Sekunden gesenkt. Im Projekt Retention gilt eine Nachbearbeitungszeit von 90 Sekunden. Das Ganze nennt sich dann hochtrabend "kontextsensitive AHT-Steuerung." In Wirklichkeit erleben wir hier eine fatale Arbeitsverdichtung . Die gleiche Arbeit soll in immer kürzerer Zeit geleistet  bzw. es sollen pro Stunde einfach mehr Calls abgenomm

Impfzeit ist Arbeitszeit!

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Das Bundeskabinett hat die bestehende Corona-Arbeitsschutzverordnung ergänzt und bis zum 24. November verlängert. Ziel ist "eine deutliche Steigerung der Impfquote. Die angelaufene vierte Welle kann nur durch mehr Impfungen gebrochen werden. Dazu müssen auch die Betriebe ihre Anstrengungen ausweiten, noch ungeimpfte Beschäftigte zu einer Schutzimpfung zu motivieren" , so Bundearbeitsminister Heil. Neu ist die Verpflichtung des Arbeitgebers, seine Mitarbeiter*innen über die Risiken einer COVID-19-Erkrankung sowie über Impf-Angebote zu informieren. Eine Auskunftspflicht gegenüber dem Arbeitgeber zum Impf- oder Genesungsstatus besteht ausdrücklich nicht!  Abweichende Regelungen gelten allenfalls in bestimmten Bereichen des Bildungs- und Gesundheitswesens. Hier konnten sich das Bundeswirtschaftsministerium und Arbeitgeberverbände durchsetzen. Die Gewerkschaft ver.di kritisiert dies zurecht als überzogenen  Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten . § 5 Abs. 1 der

Bildschirmpausen sind Pflicht, kein Goodie!

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Bei Webhelp dürfen wir nach einer Stunde Bildschirmarbeit 5 Minuten Pause machen bzw. nach 2 Stunden 10 Minuten Bildschirmpause. Das ist kein Goodie, sondern notwendig damit man seine Gesundheit nicht dauerhaft schädigt. Diese Regelung billigt uns nur das absolute Minimum zu.  Die Arbeitsmedizin empfiehlt in der Regel 10 Minuten pro Stunde, so daß Bildschirmarbeit nach 50 Minuten unterbrochen wird. Ähnlich sieht es z.B. das Bundesverwaltungsgericht in einer Entscheidung von 2001 (BVerwG 8. 1. 2001, Az. 6 P 6/00)   Das Gericht betonte außerdem: Nicht nur die Bildschirmarbeit, sondern jegliche Arbeit soll dabei unterbrochen werden. In der Praxis sollte man, laut Arbeitsstättenverordnung , folgende Aspekte genau beobachten:  - mögliche körperliche Probleme - die Gefahr psychischer Belastungen   - eine Gefährdung des Sehvermögens Nur wie damit momentan im Unternehmen umgegangen wird, ist ein absolutes Unding! Es wird darauf geachtet, dass man ja nicht nach 57 Minuten seine 5 Minuten Bildsc

Was tun, wenn es brennt?

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Laut Information der Standortleitung findet am Dienstag, den 31.08.2021 um 10:07 Uhr am Standort Sickingenstraße ein Probefeueralarm statt. Die Mitarbeiter*innen wurden per E-Mail vom 10.08.2021 angewiesen  " sobald die Sirene „verklungen“ ist, bitte weitertelefonieren! "   Übrigens ist dies bereits der 2. Probealarm in diesem Jahr, an dem die Webhelp-Mitarbeiter*innen nicht teilnehmen sollen. Bereits zum Probefeuerealarm am 21.04,2021 ging im Vorfeld per E-Mail die Anweisung raus: " Wir bleiben alle auf unseren Plätzen und werden den Kunden kurz vertrösten, um dann, wenn der „Krach“ vorbei ist, weiterzuarbeiten. "   Klar, die Produktion muss weitergehen! Nichts darf den Ablauf stören. Schließlich müssen die Ziele, die von der Geschäftsleitung mit dem Auftraggeber ausgehandelt wurden, erfüllt werden. Wie lange ist eigentlich die letzte Brandschutzübung am Standort her? Sind eigentlich all die neuen Mitarbeiter*innen auf der Fläche ausreichend vorbereitet für den &#