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Nach der Wahl ist vor der Wahl!

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Im Wahlkampf wird viel geredet. Heute versprochen, morgen schon gebrochen. Oder " Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern? " Ein Zitat, das Konrad Adenauer zugeschrieben wird. Auf betrieblicher Ebene ist das nicht anders, als auf der großen politischen Bühne. Aber manchmal werden die Dinge auch zutreffend auf den Punkt gebracht und bleiben deshalb wahr.  Darum dokumentieren wir hier auszugsweise einen offenen Brief der ver.di-Betriebsgruppe aus dem BR-Wahlkampf 2018. Denn die Grundgedanken sind gleichsam zeitlos und sollten nicht vergessen werden: " Zugegeben: der Betriebsrat ist nur so stark wie seine Mitglieder und je zerstrittener er ist, desto weniger kann er bewirken. Aber eins ist klar: Sympathie und Beliebtheit sind keine Kriterien für verlässliche Betriebsratsarbeit: wer sich für Dich einsetzt eckt auch an und macht sich beim Arbeitgeber auch nicht gerade beliebt . Wer auf Kuschelkurs ist, weil er zwischen den Stühlen sitzt oder aus anderen Gründen in den

Für Geschlechterdemokratie, Chancengleichheit und Diversität!

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Geschlechterdemokratie und Gleichstellungspolitik sind für ver.di keine hohlen Phrasen. Immerhin ist die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di mit einen Frauenanteil von über 50% die größte Frauenorganisation in der Bundesrepublik . Rund 1 Million Frauen sind in ver.di organisiert und setzen sich engagiert für Gleichstellung und Chancengleiheit ein. In der Gesellschaft, in der Familie und im Betrieb!  weiterführende Infos: - Frauen- und Gleichstellungspolitik bei ver.di - DGB-Projektt: Was verdient die Frau? Wirtschaftliche Unabhängigkeit - DGB-Projekt: Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestalten! Parallel zum Bereich "Frauen und Gleichstellung" arbeitet ver.di im eigenständigen Bereich Genderpolitik für Geschlechtergerechtigkeit, hinterfragt überkommene Geschlechterrollen und nimmt so die Vielfalt von Interessen und Lebensentwürfen in den Blick. - Der Bereich Genderpolitik stellt sich vor  - Gleichstellung in der ver.di-Satzung - WSI-Genderdatenportal   Zugleich b

Schichtarbeit ist Arbeit gegen die innere Uhr!

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Wer kennt das nicht: Man schaut in die InVision und fragt sich: Welcher Algorithmus produziert so eine Schichtplanung ? Gemeint sind sog. Zick-Zack-Schichten . z. B. Arbeitsbeginn  Mo.: 10:30 Uhr; Di.: 7:30 Uhr; Mi.: 9:00 Uhr, Do.:11:30 Uhr, Fr.: 8:30 Uhr Man muss kein/e Arbeitsmediziner/in sein, um zu wissen: Gesund ist das auf Dauer nicht! Diese Planung nimmt keinerlei Rücksicht auf den Bio- und Schlafrhythmus der Mitarbeiter*innen. Leider ist das bei Webhelp seit Jahren gängige Praxis. Eine Beschwerde beim Betriebsrat hätte in diesem Fall kaum Erfolgsaussichten. Denn jede Schichtplanung wird vom BR vor der Veröffentlichung geprüft und damit abgesegnet.   In der Präambel der Rahmenbetriebsvereinbarung Arbeitszeit heißt es, das Ziel sei " ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den betrieblichen Erfordernissen an Flexibilität und den persönlichen Bedürfnissen nach einer fairen, ausgewogenen und schonenden Dienstplanung der Beschäftigten zu ermöglichen. " In den Planungsgrundsä

Was haben die Gewerkschaften je für uns getan?

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    Für uns Arbeitnehmer*innen eine ganze Menge! Aber für die Unternehmer? Hmm.... gute Frage. Tja, man kann es eben nicht allen recht machen! 😁   Spass beiseite! Natürlich wissen die Arbeitgeber sehr genau, dass eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften ihnen wirtschaftlich nützt. " Die Sozialpartnerschaft ist einer der Eckpfeiler der Sozialen Marktwirtschaft. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände haben sich nicht nur in Krisenzeiten stets gemeinsam verantwortungsvoll für das Gemeinwohl eingesetzt. Wir betrachten die Gewerkschaften als unseren Partner. Ich würde immer dafür plädieren, dass man in einem Betrieb und als Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften konstruktiv miteinander umgeht und so zu Vereinbarungen kommt, die auf beiden Seiten funktionieren. " so Christina Ramb , die erste Frau im Vorstand der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Die "Sozialpartnerschaft" oder zutreffender Konfliktpartnerschaft zwischen Arbeitgebern un

Gute Arbeit ist unser gutes Recht!

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Seit Anfang Oktober 2021 läuft bei Webhelp Deutschland an den Standorten Kiel, Flensburg, Leipzig, Parchim und Berlin-Moabit eine standardisierte Online-Umfrage zu psychischen Belastungen in unserem Arbeitsalltag. Webhelp hat in Zusammenarbeit mit dem BAD (Berufsgenossenschaftlicher Arbeitsmedizinischer und Sicherheitstechnischer Dienst) eine Multiple-Choice-Umfrage erstellt, an der wir alle, während unserer Arbeitszeit teilnehmen können. Die Beantwortung der Fragen dauert 15-20 Minuten . Bisher haben nur 24 % der Webhelp-Beschäftigten daran teilgenommen. Jetzt wurde die Möglichkeit zur Teilnahme verlängert bis zum 07.November 2021 . Die Webhelp-Geschäftsführung möchte " verstehen, in welchem Ausmaß psychische Belastungen in unseren Arbeitssituationen entstehen, um diese ganz nach PassionateGameChanger-Einstellung zu verändern ." Ein lobenswerter Versuch, der wie immer recht spät kommt. Denn seit dem 1.1.2014 besteht für jedes Unternehmen die gesetzliche Pflicht eine psychis

12 Euro Mindestlohn, aber sofort!

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Seit 2006 kämpfte ver.di gemeinsam mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) für einen gesetzlichen Mindestlohn. Der Weg zum Mindestlohngesetz war lang. Bei der Einführung 2015 lag der Mindestlohn bei 8,50 €.  Aktuell liegt er bei 9,60 € , das ist eine Steigerung um 1,10 Euro in 6 Jahren (!) . Die Mindestlohnkommission hat zum 1. Januar 2022 eine Erhöhung auf 9,82 € und zum 1. Juli 2022 eine Erhöhung auf 10.45 € festgelegt. Das ist der bisher vorgezeichnete Weg. Laut Sondierungspapier von SPD, Grünen und FDP heißt es hierzu: " Wir werden den gesetzlichen Mindestlohn im ersten Jahr in einer einmaligen Anpassung auf zwölf Euro pro Stunde erhöhen. Im Anschluss daran wird die Mindestlohnkommission über die etwaigen weiteren Erhöhungsschritte befinden. " Das ist zunächst nur eine allgemeine Absichtserklärung. Wir dürfen gespannt sein, wie dieser Punkt in den kommenden Koalitionsverhandlungen behandelt und was dann konkret vereinbart wird. Denn schon jetzt schlag

Was will ver.di?

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"ver.di ? Alles linke Spinner, die Revolution spielen wollen und bestimmt der DDR hinterher trauern" denken manche vielleicht. In großen Organisationen wie Parteien oder eben Gewerkschaften kommen stets unterschiedliche Meinungen, Zielvorstellungen, Biographien und Motivationen zusammen. Und das ist auch gut so! Entscheidend ist daher weniger, was einzelne ver.di-Mitglieder äußern, als vielmehr welcher Grundkonsens die unterschiedlichen Positionen vereinigt. Ohne Grundsätze gibt es keine gemeinsame Orientierung und keine Leitlinie für das Handeln Aller. Dieser für ver.di verbindliche Konsens wurde im Jahre 2010 in einer Grundsatzerklärung zusammengefasst: Liest man diese Erklärung genauer durch, fällt auf, daß Begriffe wie Klassenkampf oder Sozialismus überhaupt nicht auftauchen. Stattdessen wird ein radikaldemokratischer Ansatz sichtbar, der vielmehr auf die konsequente Umsetzung des Grundgesetzes abzielt: "ver.di bringt die Menschenwürde in der Arbeit zur Geltung und

Premium-Dienstleister? Mag sein - Premium-Arbeitgeber? Eher nicht!

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Anonyme Bewertungsportale haben zu Recht einen schlechten Ruf als Meckerecke der Frustrierten. Aber auch von gekauften Bewertungen wird immer wieder berichtet. Das gilt auch für Arbeitgeberbewertungsportale wie kununu.com. Bei aller Skepsis lohnt es sich trotzdem, mal einen Blick auf die Bewertungen von Webhelp zu werfen. Durchaus eine interessante Lektüre für Bewerber*innen, aber auch alteingesessene Mitarbeiter*innen. Außerdem kann man herauslesen, wie die Arbeitsbedingungen an anderen Standorten sind.  In den Statements spiegeln sich völlig ungefiltert und unzensiert Erfahrungen mit Webhelp. Vielleicht ist das sogar aussagekräftiger als die jährliche Your Call-Umfrage. Zumal Webhelp die Möglichkeit nutzt, die Bewertungen seinerseits zu kommentieren. Wir sind über einen Beitrag vom Februar 2016 gestolpert, der zeigt wie wenig sich seither eigentlich geändert hat. Darum dokumentieren wir hier Auszüge: "Premium-Dienstleister? Mag sein. Premium-Arbeitgeber? Eher nicht! Gut am Arb

Wer sind wir?

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  Ver.di ist keine fremde Macht, die von außen Einfluss auf Webhelp nimmt. Ver.di ist Teil der Belegschaft, immer schon und auch in Zukunft!  Denn WIR sind ver.di! Ja, wir sind wenige. Aber wir sind mehr, als Du denkst. Und unsere Zahl wächst! Wir sind Kundenberater*innen, Coaches und Führungskräfte. Wir sind alte Hasen und junge Hüpfer*innen! Niemand weiß genau, wie viele wir tatsächlich sind. Weder der Arbeitgeber, noch die Gewerkschaft. Den Arbeitgeber geht es sowieso nichts an, wer ver.di-Mitglied ist. Die Gewerkschaft aber schon!  Kommen z.B. Gewerkschaftsmitglieder*innen neu ins Unternehmen und teilen ihrer Organisation den Arbeitsplatzwechsel nicht mit, weiß niemand Bescheid.  Darum liebe neue Webhelper*innen, vergesst bitte die Änderungsmitteilung an eure Gewerkschaft nicht! Wir sind überall: am Standort, im Home-Office, im Betriebsrat! Wer aktiv werden möchte oder Fragen, Kritik und Anregungen hat, kann uns per Email kontaktieren an: verdi-webhelp[at]e-mail.de ver.di braucht

Gut zu wissen!

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Arbeitsschutzvorschriften sind oft abstrakt und anscheinend nur für Expert*innen verständlich. Die konkreten Gefährdungen und Umsetzungsmöglichkeiten unterscheiden sich stark von Branche zu Branche. Dem trägt die DGUV Regel 115-402 für die Callcenter-Branche Rechnung. Sie wurde 2017 von der Deutschen Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) zusammen mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und den Callcenter-Branchenverbänden erarbeitet. Sie richtet sich hauptsächlich an Arbeitgeber, Betriebsräte und Beauftragte für Arbeitssicherheit. Es werden Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und Präventionsmaßnahmen verständlich dargestellt und Empfehlungen ausgesprochen, wie diese in der Call-Center Branche praktisch umgesetzt werden können. Thematisch geht es u.a. um Gefährdungspotentiale in den Bereichen Arbeitsorganisation, Arbeitszeitgestaltung, Arbeitsablauf und -intensität, Gestaltung der Arbeitspl

Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei!

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© Edward Lich/ pixabay Ungerechtfertigte Abmahnung oder Kündigung , Mobbing am Arbeitsplatz, Sanktionen durch das Jobcenter , Rechtsstreitigkeiten mit der Krankenkasse? Ver.di-Mitglieder*innen sind hier klar im Vorteil, denn sie genießen Rechtsschutz . Von der Beratung bis zur kostenlosen Prozessführung vor dem Arbeits- oder Sozialgericht. Hinter jedem ver.di-Mitglied stehen Rechtsexpert*innen, damit wir als Beschäftigte unser Recht bekommen. Anders als bei einer klassischen Rechtsschutzversicherung, werden im Streitfall Jurist*innen von ver.di und der DGB Rechtsschutz GmbH aktiv, also Spezialist*innen für Arbeits-und Sozialrecht. Gewerkschaftlicher Rechtschutz ist mehr als nur  bürokratisches Abarbeiten von Fällen, denn hier setzen sich engagierte Gewerkschafter*innen juristisch für Dich ein. Ver.di-Rechtschutz ist praktizierte Solidarität !  Kostenlose Rechtsberatung kann man von Anfang an in Anspruch nehmen. Rechtsvertretung und Kostenübernahme jedoch erst drei Monate nach Beginn

Dürfen die das überhaupt?

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Durch die Pandemie und das Homeoffice hat der Standort seine Funktion als Ort der Kommunikation, des Gedankenaustauschs, der Begegnung zwischen Mitarbeiter*innen für viele von uns verloren. Wir kommunizieren hauptsächlich über digitale Kanäle. Altbekannte Formen der Kommunikation wie Plakate, Flugblätter, Stellwände verlieren damit zunehmend ihre Wirkung und erreichen nicht mehr alle Kolleg*innen.  Die Informations- und Werbetätigkeit von ver.di im Betrieb ist vom Grundgesetz in Art. 9 Abs. 3   geschützt. Sie dient der " Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen ". Die Koalitionsfreiheit des Grundgesetzes schützt das Handeln der Gewerkschaft als Organisation, aber ebenso das gewerkschaftliche Handeln jedes einzelnen ver.di-Mitglieds bei Webhelp. Welche Wege der Kommunikation die Gewerkschaft wählt, entscheidet sie selbst. Ob eine eigene externe Homepage, die sich an die Beschäftigten richtet oder ein Facebook-Auftritt oder ein eigener Infoblog. Wir haben u

Alle reden vom Wetter. Wir nicht!

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  Wir reden von:   Demokratie Webhelp Arbeitsrecht ver.di   Stress Gesundheit   Arbeitszeit   Lohnsteuer   Datenschutz Schichtplanung Arbeitsschutz Gleichbehandlung Callcenter   Meinungsfreiheit   Betriebsrat Arbeitnehmer*innenrechte Mindestlohn Silent Monitoring Leistungsdruck Profit Ausbeutung Sozialpolitik Gewerkschaft Arbeitgeber Gerechtigkeit Organisation Freiheit Transparenz Mitbestimmung   Erfahrungen   Geschichte Zukunft Ziele Geschichte Zukunft Forderungen Kompromisse Krankenquote Solidarität Kapitalismus Produktivität   Pausen Betriebsverfassungsgesetz Brandschutz   Arbeitsverdichtung Tarifvertrag Sonntagsarbeit Homeoffice Zeitarbeit Arbeitsmarktpolitik Interessen Konflikte Persönlichkeitsrechte Mieten Geld Verantwortung Berlin Armut Mehrkostenpauschale   Rede mit!

Nicht nur die Gedanken sind frei, auch die Meinungsäußerung!

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© Gerd Altmann/ pixabay Jede/r hat das Recht eine Meinung zu haben und diese frei zu äußern. Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz   gilt selbstverständlich auch im Arbeitsleben, auch bei Webhelp. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer*innen können im Betrieb ihre Meinung frei ausdrücken. Per Brief, im MS Teams-Chat, per Email oder in öffentlicher Rede während einer Betriebsversammlung. Es kann also niemand ohne weiteres gekündigt werden, weil er/sie im Unternehmen Webhelp Entscheidungen von Vorgesetzten kritisiert, den Sinn von Anweisungen anzweifelt oder sich über geringe Entlohnung beklagt. Denn " zwinge man einen Arbeitnehmer, Auseinandersetzungen mit Führungspersonen des Betriebes generell zu unterlassen, würde das Grundrecht der Meinungsfreiheit zurückgedrängt. (...) Der betriebliche Bereich würde dann zu einer Zone, in der das Grundrecht der Meinungsfreiheit keine nennenswerte Bedeutung mehr (hat). "  Meinungsäußerungen müssen nicht immer nüchtern und sachlich vorgetragen werde

Für uns ist jeder Tag, ein Tag der Kundenberater*innen!

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Alle Jahre wieder steht uns der "Tag des Kundenberaters" ins Haus. Brot und Spiele für die Webhelp-Belegschaft. Das Motto lautet diesmals "VIPs", denn die Geschäftsführung hat erkannt, daß wir Kundenberater*innen das " Herz und die Seele " des Unternehmens sind. Darum gebührt uns " Anerkennung und Wertschätzung ", zumindest einmal im Jahr . Stimmt, denn ohne uns läuft nichts... keine Sales, keine Callabnahme, keine OptIn-Ansprachen. Angesichts der Tatsache, daß aktuell der Druck auf die Mitarbeiter*innen erhöht wird, wirkt dieser angestrengte Versuch zur Mitarbeiter*innen-Bespaßung wie hilflose Kosmetik. Am nächsten Tag ist dann ohnehin wieder Tag der Sales-Steigerung, Tag der Kundenzufriedenheit, Tag der AHT-Reduzierung. " Very important " sind für Webhelp, ungeschminkt betrachtet, eher die Zahlen, als die Mitarbeiter*innen! Und wenn die Zahlen nicht stimmen, hört man durchaus mal das Führungspersonal im Feldwebel-Ton auf der Fläche

Die einen feiern - die anderen telefonieren!

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Naht ein gesetzlicher Feiertag wie z.B. Ostermontag, 1.Mai oder 3.Oktober gibt es drei Varianten, wie man bei Webhelp geplant werden kann: 1. ein bezahlter, freier Tag 2. eine geplante Schicht mit Feiertagszuschlag 3. ein unbezahlter, freier Tag Das ist zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat auch genau so vereinbart worden: Rahmenbetriebsvereinbarung Arbeitszeit 2020   § 12. Abs. 4: "Die Besetzung an einem gesetzlichen Feiertag soll vorrangig durch Schichtwünsche oder Sammelschichtwünsche (Feiertagswunschlisten) gewährleistet sein. Melden sich nicht genügend Mitarbeiter freiwillig, wird nach dem Bedarf verplant." § 12. Abs. 5: "Die Dienstplanung an einem gesetzlichen Feiertag kann vorsehen, dass dem Mitarbeiter ein bezahlter Feiertag, ein unbezahlter Ausgleichstag oder eine reguläre Schicht eingetragen wird." § 12. Abs. 6: "Es ist darauf zu achten, dass das Verhältnis von bezahlten zu unbezahlten Feiertagen über alle Mitarbeiter ausgewogen ist." Einen geset

Gesprächsmitschnitte vs. Datenschutz

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Als Verbraucher*innen kennen wir natürlich die Ansage "zu Trainingszwecken bla bla". Als Kunden können wir entscheiden, ob das Gespräch aufzeichnet werden  und verarbeitet werden darf. Nun führt ja der Anrufer kein Selbstgespräch, sondern spricht mit euch. Wie sieht es mit eurem Einverständnis aus? Um das Gespräch auszuwerten, ist die Zustimmung auch des Mitarbeiters zwingend erforderlich . Ansonsten ist die Aufzeichnung unzulässig, in einigen Fällen sogar strafbar .  Wer von euch ist schon einmal gefragt worden, ob ein Gespräch aufgezeichnet und ausgewertet werden darf? © Graziella Bassini/ pixabay Eine Aufzeichnung und Auswertung ist nur in eng gefassten Grenzen zulässig : - In der Einarbeitungsphase - Stichproben oder anlassbezogen in einem vorher gefassten Zeitraum, nur begrenzte Anzahl von Gesprächen z.B. 5% Hier sind 2 Szenarien denkbar: der Mitarbeiter wird vor Aufzeichnung des Gesprächs informiert, dass aufgezeichnet und ausgewertet wird. Oder dem Beschäftigten wird v

Fünf Tage sind (immernoch) genug!

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 „40 Stunden Arbeit sind genug!“ lautete die Forderung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) zum 1. Mai 1955. Ein Jahr später startete der DGB eine Kampagne zur Einführung der Fünftagewoche. Es dauerte lange bis die Gewerkschaften mit Tarifverträgen die Fünftagewoche in den meisten Branchen als Standard durchgesetzt hatten. Und heute? Bei Webhelp? Schichtplanungen für 7-8 Tage hintereinander sind keine Seltenheit. Nicht umsonst werden solche Planungen intern als " Zombie-Schichten" bezeichnet. Am letzten Tag funktioniert man tatsächlich nur noch mechanisch und liefert eine entsprechend schlechte Performance. Würde diese Belastung innerhalb der Teams gleichmäßig verteilt, wäre es vielleicht noch erträglich. Aber es trifft  in unschöner Regelmäßigkeit immer die Gleichen. Beschwerden beim Betriebsrat werden lapidar damit beantwortet, dies sei BV-konform. Das entspricht leider den Tatsachen. Denn seit Jahren hat sich kein Betriebsrat in diesem Unternehmen ernsthaft genug dafür

Stress lass nach!

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Unlängst wurde im Projekt BSD 2 die Nachbearbeitungszeit (ACW) gekürzt. Lange Zeit galten  90 Sekunden als Maximum . In der Vorweihnachtszeit 2020 wurde diese Zeit "übergangsweise" auf 60 Sekunden gekürzt, um erhöhtes Call-Aufkommen abzufedern. Nach der Weihnachtszeit wurde diese Regelung trotzdem  verlängert und verlängert und verlängert. Nun wurde die Nachbearbeitungszeit final gekürzt auf 50 Sekunden mit der Option auf 20 Sekunden Verlängerung . Im Ergebnis also maximal 70 Sekunden. Auch im Projekt BSM wurde von ursprünglich 120 Sekunden im Laufe der Zeit auf 70 Sekunden mit der Option auf 30 Sekunden Verlängerung, also maximal 100 Sekunden gesenkt. Im Projekt Retention gilt eine Nachbearbeitungszeit von 90 Sekunden. Das Ganze nennt sich dann hochtrabend "kontextsensitive AHT-Steuerung." In Wirklichkeit erleben wir hier eine fatale Arbeitsverdichtung . Die gleiche Arbeit soll in immer kürzerer Zeit geleistet  bzw. es sollen pro Stunde einfach mehr Calls abgenomm

Für einen höheren Lohn! Für einen Tarifvertrag! Organisiere dich jetzt! (Teil 3)

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  Ganz aktuell, bekommt man in einem Projekt 5 Euro zusätzlichen Stundenlohn, wenn man sich die nächsten Tage freiwillig für die Ableistung von Überstunden meldet. Ähnliche Aktionen gab es in der Vergangenheit schon. Das bedeutet, dass Webhelp es sich offenbar leisten kann, deutlich mehr Stundenlohn zu zahlen, wenn die Alternative heißen würde, dass nicht genügend Arbeitskräfte da sind, um die bestellten Calls abnehmen zu können. Das Minus bei Leistungsausfall muss zumindest größer sein, als der reine Profitverlust bei einer Lohnerhöhung, sonst würde Webhelp diesen Anreiz zur Mehrarbeit nicht so stark vergüten. Das beweist uns, dass Webhelp mehr zahlen kann und das auch bundesweit!   Wenn wir uns daher organisieren und gemeinsam, bundesweit Forderungen nach einem wesentlich höheren Stundenlohn stellen, wird Webhelp Germany darauf eingehen müssen, da die Alternative der Streik wäre. Ein Streik bedeutet für ein Unternehmen zwar, dass unsere Gehälter dann von der Gewerkschaft und nicht