Die einen feiern - die anderen telefonieren!

Naht ein gesetzlicher Feiertag wie z.B. Ostermontag, 1.Mai oder 3.Oktober gibt es drei Varianten, wie man bei Webhelp geplant werden kann:

1. ein bezahlter, freier Tag
2. eine geplante Schicht mit Feiertagszuschlag
3. ein unbezahlter, freier Tag

Das ist zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat auch genau so vereinbart worden:
Rahmenbetriebsvereinbarung Arbeitszeit 2020
 
§ 12. Abs. 4: "Die Besetzung an einem gesetzlichen Feiertag soll vorrangig durch Schichtwünsche oder Sammelschichtwünsche (Feiertagswunschlisten) gewährleistet sein. Melden sich nicht genügend Mitarbeiter freiwillig, wird nach dem Bedarf verplant."
§ 12. Abs. 5: "Die Dienstplanung an einem gesetzlichen Feiertag kann vorsehen, dass dem Mitarbeiter ein bezahlter Feiertag, ein unbezahlter Ausgleichstag oder eine reguläre Schicht eingetragen wird."
§ 12. Abs. 6: "Es ist darauf zu achten, dass das Verhältnis von bezahlten zu unbezahlten Feiertagen über alle Mitarbeiter ausgewogen ist."

Einen gesetzlichen Anspruch auf Feiertagszuschläge gibt es leider nicht. Laut Betriebsvereinbarung Zeitzuschläge § 2, gilt aber seit dem 01.10.2020 folgende Regelung an unserem Standort:

Sonn- und Feiertag: 50%
Nacht (22:00 - 06:00 Uhr): 25 %
25.12./ 26.12./ 01.01: 100 %
 
Diese Zuschläge sind steuerfrei. Prüft eure Gehaltsabrechnungen, ob die Zuschläge korrekt ausgewiesen werden!

Mit einer Planung des Feiertags als unbezahltem Ausgleichstag wird Arbeitgebern die Möglichkeit gegeben, sich um die gesetzlich vorgeschriebene Entlohnung des Feiertags herumzumogeln. Und von dieser Möglichkeit wird, gerade in unserer Branche, durchaus Gebrauch gemacht. Das zeigt der folgende Artikel aus Die Besonderen-Report 3/2019 (Beilage zur ver.di-Mitgliederzeitung publik):
 
 
 
Eine gezielte Freiplanung am Feiertag ist "rechtsmißbräuchlich", aber leider für Beschäftigte kaum nachweisbar. Finanzielle Ansprüche müssen individuell eingeklagt werden.

Umso wichtiger ist es, daß Betriebsräte ihre Möglichkeit nutzen, Schichtplänen nicht zuzustimmen, wenn der Verdacht besteht, daß der Arbeitgeber gezielt eine Bezahlung von Feiertagen umgehen will.
 
Wir fordern:

Schluss mit Freiplanungen an Feiertagen!


 

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