Wir wählen unsere Vertrauensleute am Webhelp-Standort Berlin-Moabit!

Im Zuge der ver.di-Organisationswahlen werden auch die Vertrauensleute bei uns im Betrieb neu gewählt. Die Wahlen finden alle vier Jahre im Vorfeld des ver.di-Bundeskongresses statt.

Wahlberechtigt sind alle ver.di-Mitglieder im Betrieb. Wählbar sind alle ver.di-Mitglieder, die mit ihren satzungsgemäßen Beiträgen nicht im Rückstand sind (§ 21 Absatz 2 ver.di-Satzung).

Laut ver.di-Richtlinie zur Betriebs- und Vertrauensleutearbeit, § 3.1 sind Vertrauensleute:

a) Mitglieder, die als Vertrauensleute gewählt wurden.
b) Mitglieder gesetzlicher Interessenvertretung, die in Betrieben des ver.di-
Organisationsbereiches auf einem ver.di-Wahlvorschlag oder mit Unterstützung von
ver.di gewählt worden sind.

Ehrenamtliche Vertrauensleute sind ein wesentlicher Bestandteil gewerkschaftlicher Demokratie. Als Bindeglied zwischen Betrieb und Gewerkschaft, vertreten sie ver.di-Positionen im Unternehmen und tragen die Interessen/ Forderungen ihrer Kolleg*innen in die gewerkschaftlichen Gremien hinein.

Sie sind nicht an das Betriebsverfassungsgesetz gebunden, denn das Recht zur gewerkschaftlichen Aktivität leitet sich aus dem Grundrecht der Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG) ab.

Das macht sie freier in der Wahrnehmung der Mitgliederinteressen bei Webhelp und in ihrer Handlungsfähigkeit, denn sie sind ausschließlich der ver.di und ihren Mitgliedern verpflichtet.

Anders als Betriebsräte, muss der Arbeitgeber Vertrauensleute für ihre Aufgabe nicht freistellen. Jedoch dürfen sie wegen ihrer Tätigkeit gegenüber anderen Kolleg*innen nicht unterschiedlich behandelt, insbesondere nicht benachteiligt oder sanktioniert werden (§ 75 Abs. 1 BetrVG).

Wer sich vorab etwas genauer informieren möchte: 

  

Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl  treffen wir uns zu einer Mitgliederversammlung. Ihr bekommt in den nächsten Tagen noch eine persönliche Einladung per Email.

 

 


 


 

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